2548/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.05.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc,

Genossinnen und Genossen

betreffend faire Pensionen für Frauen -  NEIN zum automatischen Pensionssplitting

Auch im Jahr 2022 sind die Eigenpensionen von Frauen in Österreich noch immer im Schnitt um rund die Hälfte niedriger als jene der Männer. Hauptgründe für diese prekären Lebensverhältnisse von Frauen in der Pension sind die schlechtere Bezahlung in ihrem Erwerbsleben und fehlende Beitragszeiten auf Grund von Kindererziehung. Hier gilt es gegenzusteuern und endlich effektive Maßnahmen gegen Altersarmut von Frauen zu setzen.

Die ÖVP und Grüne sind der Ansicht, Armut von Frauen in der Pension durch ein automatisches, verpflichtendes Pensionssplitting verhindern zu können. Erst jüngst wurde eine solche Maßnahme im nationalen Reformprogramm 2022 der Europäischen Union angekündigt.

Sieht man sich jedoch die Auswirkungen einer solchen Maßnahme genauer an, wird deutlich: Ein automatisches Pensionssplitting ist keineswegs geeignet, Armut im Alter von Frauen zu vermeiden und ist aus mehreren Gründen abzulehnen. Zum einen bleibt die ökonomische Situation des Haushalts beim Pensionssplitting völlig unverändert, vielmehr wird die Abhängigkeit von Frauen vom Partner*inneneinkommen verstärkt. Für Partner*innen, die beide ein niedriges Einkommen haben, verbessert sich die Situation ebenso wenig wie für alleinstehende Frauen. Das Splitting kann zudem dazu führen, dass der Partner*innenanteil nur öffentliche Leistungen wie Ausgleichszulage oder Zuschüsse wegen geringem Einkommen kompensiert. Völlig ungelöst sind auch die Auswirkungen im Falle einer Trennung bzw. bei wechselnden Familienkonstellationen.

Sozial nachhaltige Politik zur Beseitigung des Gender Pension Gap muss daher an anderer Stelle ansetzen. Am Arbeitsmarkt etwa, wo den Frauen endlich gute Erwerbs- und Einkommenschancen eröffnet werden müssen oder durch den Ausbau von Kinderbetreuung und Pflege, durch Qualifizierungsmöglichkeiten, partnerschaftliche Teilung von Familien- und Erwerbsarbeit und selbstverständlich durch eine angemessene und gerechte Entlohnung.

Ein weiterer zentraler Hebel ist die bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten.

Die geltende Rechtslage sieht vor, dass pro Kind vier Jahre Kindererziehungszeiten mit einer Beitragsgrundlage von rund 1.600 Euro im Monat (14-mal) angerechnet werden. Durch diese Anrechnung hat jede Frau mit Kind um 110 Euro mehr Pension pro Monat. Natürlich können auch Männer diese Zeiten zugerechnet bekommen.

Um die Situation von Frauen in der Pension zu verbessern, muss die Beitragsgrundlage für Kindererziehungszeiten deutlich erhöht werden. Zudem sollen alle Frauen (und Männer) mit Kindererziehungszeiten, die bereits in Pension sind oder von der Anhebung der Beitragsgrundlage nicht mehr profitieren, 50 Euro Extra-Pension im Monat erhalten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, vom verpflichtenden, automatischen Pensionssplitting abzusehen und stattdessen dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die eine verbesserte Anrechnung der Kindererziehungszeiten (statt 110 Euro künftig 160 Euro pro Monat) für zukünftige Pensionen vorsieht und für Menschen, die schon jetzt in Pension sind und Kindererziehungszeiten aufweisen, eine Extra-Pension von 50 Euro pro Monat pauschal auf die normale Pension aufschlägt.“

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales