2549/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.05.2022
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Petra Wimmer,

Genossinnen und Genossen

betreffend Väterbeteiligung erhöhen – Familienzeitbonus reformieren.

 

 

Derzeit bekommen Väter für den Papa-Monat, den so genannten Familienzeitbonus, 700 Euro. Der Familienzeitbonus ist somit eine Geldleistung für erwerbstätige Väter unmittelbar nach der Geburt eines Kindes, damit sie ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen und sich in dieser Zeit ausschließlich der Familie widmen. Gehen Väter jedoch anschließend in Karenz und beziehen Kinderbetreuungsgeld, wird der Familienzeitbonus von dem in Folge bezogenen Kinderbetreuungsgeld abgezogen (§ 2 Abs. 7 KBGG). Diese für viele Familien unverständliche Maßnahme führte dazu, dass der Familienzeitbonus nicht, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, für Väter einen Anreiz darstellt, sich nicht nur unmittelbar nach der Geburt, sondern auch später an der Kinderbetreuung zu beteiligen und somit eine partnerschaftliche Kinderbetreuung zu fördern. Außerdem ist die Zahl der Väter, die den Familienzeitbonus beanspruchen, weit hinter den Erwartungen bei Einführung der Maßnahme zurückgeblieben (ÖIF 2022)[1].  Analysen belegen keine Erhöhung der Väterbeteiligung, sondern deuten sogar auf einen „Verdrängungseffekt“ zwischen Papamonat/Familienzeitbonus-Bezug und Kinderbetreuungsgeld-Bezug hin: Väter, die Familienzeitbonus beziehen, beteiligen sich später eher nicht an der Kinderbetreuung.

 

Eine weitere Tücke beim Familienzeitbonus findet sich in der Voraussetzung des gemeinsamen Haushaltes, in dem Eltern und Kind während der Bezugszeit anwesend sein müssen. Diese Anspruchsvoraussetzung für den Bezug des Familienzeitbonus kann zu massiven Problemen führen, wenn ein Krankenhausaufenthalt erforderlich wird. Zwar sieht das Gesetz ausnahmsweise einen gemeinsamen Haushalt vor, wenn das Kind im Krankenhaus ist und persönlich durch beide Elternteile gepflegt wird (§ 2 Abs. 3a FamZeitbG). Eltern müssen die Betreuung des Kindes vom Krankenhaus bestätigen lassen. Muss die Mutter jedoch aufgrund einer eigenen Erkrankung nach der Geburt im Krankenhaus behandelt werden, liegt kein gemeinsamer Haushalt vor. Dieser liegt auch dann nicht vor, wenn Vater und Baby währenddessen im gemeinsamen Zimmer untergebracht sind. Auch hier ist es dringend erforderlich, das Familienzeitbonusgesetz anzupassen und den Krankenhausaufenthalt der Mutter als Ausnahmetatbestand zu erfassen. Darüber hinaus sollte eine aliquote Auszahlung des Bonus, wenn die Familienzeit und der gemeinsame Haushalt nicht taggenau übereinstimmen, sowie eine nachträgliche Änderung des Antrages ermöglicht werden.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Medien und Integration im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche sicherstellt, dass der Familienzeitbonus nicht von einem später bezogenen Kinderbetreuungsgeld abgezogen wird. Weiters sollen Krankenhausaufenthalte der Mutter als Ausnahmetatbestand erfasst, eine aliquote Auszahlung sowie eine nachträgliche Änderung des Antrages auf Familienzeitbonus ermöglicht werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie und Jugend



[1] Christiane Rille-Pfeiffer, Olaf Kapella: Evaluierung des neuen Kinderbetreuungsgeldkontos und der Familienzeit. Meta-Analyse. ÖIF-Forschungsbericht 37, Wien, März 2022