255/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.01.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Sonja Hammerschmid, Genossinnen und Genossen

 

betreffend Ethikunterricht für alle

 

 

Je rasanter sich eine Gesellschaft im globalen Kontext verändert, desto wichtiger ist es, Orientierung zu finden. Fragen zu Weltanschauungen, Grundwerten, Menschenrechten und unterschiedlichen gesellschaftlichen Normsetzungen erfordern die Fähigkeit zu differenzierten, individuellen Beurteilungen und eigenverantwortlichem, prinzipiengeleitetem Handeln. Es geht auch um die Fähigkeit Toleranz zu entwickeln, also andere Standpunkte und Lebensweisen zu akzeptieren und andere Meinungen zu zulassen. Toleranz ist ein Schlüssel für eine funktionierende Demokratie.

Der Ethikunterricht soll einen Rahmen für eine qualifizierte Auseinandersetzung über diese Fragestellungen bieten und wäre auch ein Beitrag zur politischen Bildung und Entwicklung einer soliden Wertehaltung. Schule ist der geeignete Raum, um die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Fragen in einem geordneten Umfeld zu führen. Das Erleben von sozialer Verantwortung, gesellschaftlichem Zusammenhalt und von zivilgesellschaftlichen Initiativen ist zu stärken. Der Ethikunterricht wirkt damit auch als wichtige Präventionsmaßnahme vor Fundamentalismus und Extremismus.

Die türkis-blaue Bundesregierung hat daher noch im März 2019 einen entsprechenden Ministerratsvortrag vorgelegt, in dem die legistische Umsetzung des verpflichtenden Ethikunterrichts in der Sekundarstufe II für alle jene SchülerInnen, die keinen konfessionellen Religionsunterricht besuchen, bis Sommer 2019 angekündigt wurde. Die türkis-grüne Bundesregierung nimmt sich nun die Umsetzung der ÖVP-FPÖ Pläne vor. Im Regierungsprogramm wird dazu folgendes festgehalten:

„Den bekenntnisorientierten Religionsunterricht beibehalten und den Ethikunterricht für all jene sicherstellen, die keinen Religionsunterricht besuchen (oder ohne Bekenntnis sind).“

Warum der Ethikunterricht nur für jene SchülerInnen eingerichtet wird, die sich von Religion abmelden, und nicht für alle SchülerInnen, konnte bisher sachlich nicht ausreichend gerechtfertigt werden. Immerhin betreffen Fragestellungen, die im Ethikunterricht diskutiert werden sollen, alle SchülerInnen.


 

 

Aus diesem Grund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung möge dem Nationalrat eine Novelle vorlegen, in der der der Ethikunterricht flächendeckend und verpflichtend für alle SchülerInnen ab der Sekundarstufe I (und nicht erst in der Oberstufe und nur für jene SchülerInnen, die keinen Religionsunterricht besuchen oder ohne Bekenntnis sind) umgesetzt wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Unterrichtsausschuss