2555/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 19.05.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek,

Genossinnen und Genossen

betreffend Stipendien für Künstler*innen mit Betreuungspflichten

Elternschaft mit künstlerischer Arbeit zu verbinden, war von jeher schwierig. Auch im Bericht zur Sozialen Lage der Kunstschaffenden (2018) wird auf die schwierige Vereinbarkeit hingewiesen. Künstler*innen beklagen dort, dass ein „Recht auf Familie“ für Kunstschaffende „nicht lebbar“ ist. Knapp die Hälfte der Befragten, und hier vor allem Frauen, sind single. Kunstschaffende und Kunst- und Kulturvermittler*innen leben damit seltener gemeinsam mit Kind/ern und/oder Partnern*innen als die gleichaltrige Gesamtbevölkerung. Dies gilt für Männer (61% vs. 71% der Gesamtbevölkerung) und nochmals verstärkt für Frauen (50% vs. 81% der Gesamtbevölkerung). Und die Anzahl ist in den vorangehenden 10 Jahren gestiegen und fällt vor allem in der Bildenden Kunst signifikant aus.

Ähnlich sieht die Situation bei der Elternschaft aus: „Bei einem Vergleich mit der Gesamtbevölkerung zeigt sich, dass Kunstschaffende und Kunst- und Kulturvermittler/innen damit vergleichsweise seltener Eltern sind. Während 59% der weiblichen Gesamtbevölkerung im Alter zwischen 25 und 44 Jahren zumindest ein Kind haben, trifft dies nur auf 24% der befragten Künstlerinnen und Kunst- und Kulturvermittlerinnen zu. Unter den Männern dieser Altersgruppe sind 42% in der Gesamtbevölkerung Väter und 35% in der Gruppe der Künstler und Kunst- und Kulturvermittler. Dieses Ergebnis deutet zugleich auch darauf hin, dass Elternschaft vor allem bei weiblichen Kunstschaffenden abnehmen dürfte. Von den im Jahr 2008 befragten Kunstschaffenden dieses Alters waren 36% der Frauen Mütter, während der Anteil der Männer in Relation zu den aktuellen Werten mit 38% konstant bleibt.“[1]

Das Kulturministerium vergibt eine Vielzahl von Unterstützungen: START- und Staatsstipendien, Arbeitsstipendien, Mobilitätsprogramme, Reise-, Aufenthalts- und Tourneekostenzuschüsse, Aufenthalte in Auslandsateliers etc. Die Nutzung dieser Angebote durch Künstler*innen mit Betreuungspflichten ist jedoch nur eingeschränkt möglich. Es benötigt daher eine Evaluierung, wie die einzelnen Unterstützungen besser für Künstler*innen, die auch Eltern mit Betreuungspflichten sind, adaptiert werden können. Angesichts der dramatischen Zahlen vor allem für Frauen, für die Elternschaft oftmals „nicht lebbar“ ist, bedarf es darüber hinaus auch eines spezifischen Förderangebots für Künstler*innen mit Kindern.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport wird aufgefordert zu evaluieren, wie die einzelnen Unterstützungen und Förderungen der Kultursektion besser an Künstler*innen mit Betreuungspflichten angepasst werden können. Darüber hinaus soll ein eigenes Stipendien-Programm geschaffen werden, das sich ausschließlich an Künstler*innen mit Kindern richtet, um ein „Recht auf Familie“ auch für Künstler*innen zu unterstützen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.



[1] Petra Wetzel, unter Mitarbeit von Lisa Danzer (L&R Sozialforschung) Veronika Ratzenböck, Anja Lungstraß, Günther Landsteiner (österreichische kulturdokumentation) (2018): Soziale Lage der Kunstschaffenden und Kunst- undKulturvermittler/innen in Österreich. Ein Update der Studie ‚Zur sozialen Lage der Künstler und Künstlerinnen in Österreich‘ 2008, S.30