2563/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 19.05.2022
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Reinhold Einwallner,
Genossinnen und Genossen

 

betreffend Verbot von Fracking im Bodenseeraum

 

Seit 2014 ist Fracking - ein Verfahren, bei dem eine Flüssigkeit in den Boden gepresst wird, um das Gestein durchlässiger zu machen und Gas oder auch Öl zu fördern - per Landesverfassung in Vorarlberg verboten. Am 11. Februar 2017 ist ein Gesetzes- und Verordnungspaket in Kraft getreten, durch das die Erdgasgewinnung in Schiefer-,
Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein (sogenannte unkonventionelle Fracking-Vorhaben) aufgrund der fehlenden Erfahrungen und Kenntnisse in Deutschland grundsätzlich verboten ist. 

 

Gemäß einem Bericht in den VN vom 8. 4. 2022[1] wirbt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder dafür, diese Art der Gasförderung in Deutschland zu prüfen. In der Vergangenheit wurden dafür vermutete Vorkommen im Bodenseegebiet als Möglichkeit genannt. Auch die soeben zurückgetretene Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck hat sich noch vor wenigen Tagen dafür ausgesprochen, dass die EU auf Fracking setzt.[2]

 

Das deutsche Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz beschreibt die mit diesem Verfahren verbundenen Gefahren wie folgt:

Umweltrisiken

Beeinträchtigungen der Umwelt sind in verschiedenen Phasen der Erdöl- und Erdgasgewinnung aus unkonventionellen Lagerstätten möglich. Dazu zählen:

·         Verunreinigung von Grund- und Trinkwasser

·         Lärm- und Luftemissionen

·         großer Flächenverbrauch

·         hoher Wasserbrauch

 

Besonders für oberflächennahes Grundwasser bestehen durch einen möglichen Eintrag von Fracking-Chemikalien, Methan, Flowback und Lagerstättenwasser Risiken. So wird das Wasser, welches für den Frac-Prozess verwendet wird, zunächst mit 0,5 bis 2 Prozent Chemikalien sowie mit bis zu 20 Prozent Sand vermischt. Die Chemikalien der in der Vergangenheit in Deutschland eingesetzten Fracking-Gemische hatten zum Teil hohe human- und ökotoxikologische Gefährdungspotenziale, heute dürfen nur noch Fracking-Gemische zum Einsatz kommen, die nicht oder maximal schwach wassergefährdend sind.

 

Pfade einer möglichen Grundwasserverunreinigung

Mögliche Umweltbeeinträchtigungen entstehen für das Grund- und Oberflächenwasser laut Umweltbundesamt vor allem durch die Lagerung und den Umgang mit Wasser gefährdenden Chemikalien und die Bohrungen selbst, welche in der Regel durch Grundwasser leitende Schichten führen.

 

Des Weiteren bestehen Risiken für die Gewässer bei der Entsorgung der Fracking-Gemische und des während der Erdgasförderung zusätzlich geförderten Lagerstättenwassers. Dieses ist hoch mineralisiert, enthält Kohlenwasserstoffe und ist teilweise radioaktiv.

 

Zudem wird beim hydraulischen Aufbrechen des Gesteins eine große Menge Wasser verbraucht. So sind bis zu maximal 174.000 Kubikmeter für eine Bohrung mit sechs horizontal abgelenkten Bohrsträngen, welche benötigt werden, um eine Gas führende Lagerstätte in jeder Richtung erschließen zu können, erforderlich. Diese Menge Wasser entspricht ungefähr dem täglichen Wasserverbrauch aller Einwohner Münchens. Daher ist in jedem Einzelfall von der zuständigen Wasserbehörde zu prüfen, inwieweit die Entnahme einer solchen Wassermenge Auswirkungen auf den mengenmäßigen Zustand von Grundwasserkörpern oder Oberflächengewässer hat.

 

Insbesondere über potenzielle Umweltauswirkungen auf Grundwasservorkommen und somit auch auf Trinkwassergewinnungsgebiete und Oberflächengewässer liegen für eine mögliche Schiefergas- und Kohleflözgasgewinnung in Deutschland derzeit keine wissenschaftlich fundierten Kenntnisse vor. So ist eine genaue Bewertung möglicher Umweltauswirkungen durch die Schiefergasgewinnung noch nicht möglich. Es besteht also weiterer Klärungsbedarf bei offenen Fragen hinsichtlich des Schutzes des Grundwassers. Zum Beispiel über die genaue Zusammensetzung der Fracking-Gemische, deren Verbleib und Verhalten im Untergrund und deren Langzeitwirkungen.“[3]

 

 

 

Angesichts der bekannten Klimaschädlichkeit von CO2-Ausstoss durch Verbrennung von fossilen Brennstoffen ist ein Umstieg auf erneuerbare Energien das Gebot der Stunde. Eine Förderung von fossilen Brennstoffen mittels eines Verfahrens, das schon bei deren Gewinnung eine katastrophale Umweltschädigung zur Folge haben kann, ist daher höchst kontraproduktiv und in jedem Fall abzulehnen.

 

Auf Bundesebene existiert hinsichtlich Fracking derzeit zwar die Verpflichtung für eine zwingende Umweltverträglichkeitsprüfung bei unkonventionellen Erdöl- oder Erdgasvorkommen, die bislang prohibitiv gewirkt hat. Seitens der Umwelt- und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler gab es aber bislang keine Reaktion auf den Vorstoß ihres Regierungspartners.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert,

·         umgehende Schritte zu setzen in zwischenstaatlichen Vereinbarungen mit den Nachbarstaaten Schweiz, Deutschland und insbesondere mit dem Freistaat Bayern festzuhalten, dass jede Form von Fracking im Bodenseeraum verboten bleibt; jegliche Vorbereitung durch Studien oder ähnliche Untersuchungen für eine solche Möglichkeit ist zu unterlassen;

·         Klarheit über die Position der Bundesregierung in Hinblick auf mögliche Fracking-Vorhaben in Österreich zu schaffen.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.



[1] VN vom 8. April 2022

[2] https://kurier.at/politik/inland/schramboeck-erste-ministerin-spricht-sich-fuer-gas-fracking-aus/401997672 (Zugriff am 10.05.2022)

 

[3] https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/binnengewaesser/grundwasser/grundwasserrisiken-hydraulic-fracturing (Zugriff am 10.05.2022)