2569/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 19.05.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Martin Litschauer, Johannes Schmuckenschlager, Julia Herr, Michael Bernhard, Nikolaus Berlakovich, Kolleginnen und Kollegen

betreffend vehementer Einsatz gegen den Bau des AKW Paks II auf einer Erdbebenbruchlinie

 

BEGRÜNDUNG

 

Ungarn beabsichtigt die Errichtung von zwei neuen AKW-Blöcken am Standort Paks (Paks II) – wo sich bis in die 30er Jahre vier alte WWER-Reaktoren in Betrieb befinden werden. Die Standortlizenz wurde ursprünglich am 30. Juni 2017 für fünf Jahre ausgestellt. Für das Projekt der neuen AKW-Blöcke wurde eine eigene Gesellschaft, MVM II, gegründet. Ungarn hat zu diesem Projekt ein grenzüberschreitendes UVP- Verfahren durchgeführt, an dem sich auch Österreich beteiligt hat. In diesem UVP-Verfahren wurden keine Informationen zur Standorteignung aus geologischen Sicht veröffentlicht, da die einschlägigen Untersuchungen zum Datum des UVP-Verfahrens noch nicht abgeschlossen waren.

Am 30. März 2022 wurde die Standortlizenz für Paks II von der ungarischen Atomaufsicht für weitere fünf Jahre verlängert. Eine Voraussetzung für die Verlängerung war, dass sich keine neuen Erkenntnisse zur Standort-Eignung ergeben haben. Das widerspricht der österreichischen Auffassung. So hat ein Gutachten des österreichischen Umweltbundesamtes im Auftrage des Klimaschutzministeriums (https://www.umweltbundesamt.at/uvpkkwpaksii) ergeben, dass es am Standort Paks in den letzten 10 000 Jahren wiederholt zu schweren Erdbeben gekommen ist, wonach der Standort nach ungarischem Recht ungeeignet für den Bau eines AKWs ist. Basis des Gutachtens waren umfassende paläoseismologische Studien in der Region. Das erwähnte Gutachten ist der ungarischen Atomaufsicht bekannt und die ungarischen und österreichischen Expert:innen sind diesbezüglich im Austausch.

Es besteht daher der begründete Verdacht, dass sowohl die ursprüngliche Standortgenehmigung als auch deren Verlängerung um fünf Jahre auf Basis unvollständig referierter Grundlagenstudien von der ungarischen Atomaufsicht erteilt wurden und dass der Standortort Paks nicht den ungarischen Kriterien entspricht.

Zudem legen die Ergebnisse der Standortuntersuchungen nahe, dass sich die vier in Betrieb befindlichen AKW-Blöcke auf geologischen Störungen situiert befinden. Diese Störungen könnten auch zukünftig zu geologischen Verwerfungen mit Auswirkungen bis an die Erdoberfläche, hinein in den Fundamentbereich der vier Blöcke haben. Ob die vier in Betrieb befindlichen AKW-Blöcke einem solchen Erdbebenereignis standhalten könnten, ist zweifelhaft.

Hieraus ergeben sich bedeutende Kritikpunkte an der Entscheidung für die Verlängerung der Standortlizenz, die Errichtung neuer AKW-Blöcke im ungarischen Paks sowie auch gravierende Bedenken bzgl. des Weiterbetriebs der bestehenden vier AKW Blöcke in Paks.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen, politischen und diplomatischen Mitteln auf EU- und bilateraler Ebene gegen den geplanten Bau des AKW Paks II einzusetzen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.