Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Kommunikationsbehörde Austria („KommAustria“) (KommAustria-Gesetz – KOG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des KommAustria-Gesetzes

Das KommAustria-Gesetz, BGBl. I Nr. 32/2001, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 51/2022, wird wie folgt geändert:

1. In § 29 Abs. 1 wird die Wortfolge „jährlich 3 Millionen“ durch die Wortfolge „jährlich 5 Millionen“ ersetzt.

2. In § 44 wird folgender Abs. 31 angefügt:

„(31) § 29 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. yyy/2022 tritt mit 1. Juni 2022 in Kraft. Zusätzlich zur bereits per 30. Jänner 2022 erfolgten Überweisung in der Höhe von 1,5 Millionen Euro sind der RTR‑GmbH zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks für das Jahr 2022 per 30. Juni 2022 weitere 3,5 Millionen Euro zu überweisen.“