2576/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 19.05.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Ing. Mag. Volker Reifenberger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Umfassende Landesverteidigung als Bestandteil der Allgemeinbildung
Der NÖ-Landtag hat in 34. Landtagssitzung der XIX. Gesetzgebungsperiode am 17.12.2020 folgend Antrag behandelt und mehrheitlich beschlossen:
Österreich bekennt sich gemäß Artikel 9a des Bundes-Verfassungsgesetzes zur umfassenden Landesverteidigung (ULV). Dazu gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung. Diese Grundpfeiler decken die einzelnen Aspekte des Schutzes der Republik ab, jedoch hat die ULV in der Wahrnehmung der Bevölkerung an Bedeutung verloren.
Die Bundesministerin für Landesverteidigung, Klaudia Tanner, betonte am Nationalfeiertag bei ihrer Ansprache: „Landesverteidigung endet nicht am Kasernenzaun, denn dort beginnt sie! Sie muss in Schulen, in Unternehmen und sogar in Familien stattfinden, um ein Bewusstsein zu schaffen!“
In modernen Konflikten setzen Angreifer auf eine Kombination aus klassischen Militäreinsätzen, wirtschaftlichem Druck, Computerangriffen bis hin zu Propaganda in den Medien und sozialen Netzwerken. Diese „hybride Kriegsführung“ richtet sich gegen das Funktionieren eines Staates sowie seiner Institutionen und trachtet danach, die Souveränität eines Landes zu beeinträchtigen. Aber auch Naturkatastrophen, ein Blackout, Epidemien und Pandemien sind Bedrohungen, die jederzeit auftreten und Krisen hervorrufen können. Das bedeutet, dass sich Gefahren in vielfältiger Weise manifestieren können, was wiederum zeigt, wie notwendig ein vorbereiteter und funktionierender Staat ist.
Die Aufgabe der geistigen Landesverteidigung besteht in der Vermittlung demokratischer Werthaltungen und der Schaffung eines umfassenden Bewusstseins für demokratische Freiheiten und die in der Bundesverfassung verankerten Bürger- und Menschenrechte im Rahmen der politischen Bildung. Sie soll einen Beitrag zur Sicherstellung eines demokratischen Grundkonsenses und des sozialen Friedens sowie zum Verständnis des Konzeptes der umfassenden Sicherheitspolitik im nationalen, europäischen und globalen Kontext schaffen. Politische Bildung soll das Verständnis der Schüler für die Aufgaben der Sicherheitspolitik, Sicherheitsvorsorge und der umfassenden Landesverteidigung im Dienste der Erhaltung der demokratischen Freiheiten, der Verfassungs- und Rechtsordnung, der Unabhängigkeit und Neutralität sowie der Einheit des Bundesgebietes der Republik Österreich, ebenso wie für die Bedeutung einer „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ im Rahmen der Europäischen Union als Beitrag zu einer umfassenden aktiven Friedenspolitik wecken.
Im Jahr 1978 wurde „Politische Bildung“ als Unterrichtsprinzip für alle Schulformen, Schulstufen und Gegenstände verankert. Dieser umfassende Auftrag und die Zielsetzungen der schulischen politischen Bildung sind ein zentrales Element, damit die österreichischen Schulen ihre Aufgaben nach § 2 des Schulorganisationsgesetzes erfüllen können. Im Grundsatzerlass „Unterrichtsprinzip Politische Bildung“ aus dem Jahr 2015 kommt die geistige Landesverteidigung als Teil der umfassenden Landesverteidigung aber nicht detailliert vor, sondern verweist auf das Unterrichtsprinzip „Politische Bildung“ aus dem Jahre 1978. Gerade die geistige Landesverteidigung ist ein wesentlicher Teil, um das Bewusstsein in der Bevölkerung zu fördern und zu stärken. Die geistige Landesverteidigung ermöglicht das Erkennen, Verstehen und Bewerten von verschiedensten Gefahren und fördert das Verantwortungsbewusstsein. Diese Vermittlung muss bereits im Kindes- und Jugendalter gelehrt werden, um ein Verständnis für existenzielle und globale Gefahren zu erhalten. Für die politische Bildung sind weite und kontroverse Aspekte der Sicherheit bzw. Sicherheitspolitik, sowie ein vertiefendes Verständnis von umfassender Landesverteidigung von großer Bedeutung.
Die Voraussetzungen und die individuelle Entfaltung der „Politischen Bildung“ in den Schulen liegt in der Verantwortung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Seit dem Jahr 2018 gibt es einen Projektauftrag zwischen dem BMBWF und dem BMLV, der die Entwicklung von gemeinsamen Formaten in der Fortbildung von Lehrpersonen und Lehroffizieren abstimmen soll. Die derzeitige Ausnahmesituation in der Corona-Krise zeigt, wie wichtig die Wissensvermittlung von möglichen Gefahren im Bereich der Schulbildung und bei der Ausbildung von Wehrpflichtigen ist. Es ist ein Gebot der Stunde, dieses Projekt voranzutreiben und die Lehr- und Unterrichtsinhalte im Bereich der Lehrpläne „Politische Bildung“ und in der Ausbildung von Grundwehr- und Zivildienern dementsprechend abzuändern. Die Synergien und die Zusammenarbeit von Vertretern der Bereiche Bildung, Wirtschaft, Exekutive und Landesverteidigung sind dabei abzustimmen und zur Förderung einer vertiefenden Wissensweitergabe zu nutzen.
Die Gefertigten stellen daher den
Antrag:
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Der NÖ Landtag spricht sich im Sinne der Antragsbegründung für die vertiefende Aufnahme der Sicherheitspolitik und der umfassenden Landesverteidigung im Rahmen des Unterrichtsfachs Politische Bildung in der Schulbildung und bei der Ausbildung von Wehrpflichtigen aus.
2. Die Landesregierung wird im Sinne der Antragsbegründung aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten und sich bei dieser für die notwendige Änderung der Lehrpläne für Politische Bildung in der Schulbildung und bei der Ausbildung von Wehrpflichtigen einzusetzen.“
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden aufgefordert, sicherzustellen, dass bei der Neuausrichtung der „Politischen Bildung“ im Schulbereich - in Erfüllung der Umfassenden Landesverteidigung - die Geistige Landesverteidigung als wichtiger Bestandteil in die Lehrpläne aufgenommen wird.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss ersucht.