2581/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 19.05.2022
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Christian Lausch

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Einführung einer fairen Schwerarbeiterregelung für die Justizwache

 

Mit der Einführung der Schwerarbeiterregelung für die Justizwache wird eine langjährige freiheitliche Forderung[1] endlich umgesetzt. Kolportiert werden jedoch die folgenden zu erfüllenden Voraussetzungen:

 

·         Frühestens ab dem 60. Lebensjahr

·         Mindestens 42 Jahre ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit

·         Innerhalb der letzten 20 Jahre vor der Ruhestandsversetzung müssen 10 Jahre Schwerarbeitszeiten vorliegen

·         Abschläge: 0,12 % pro Monat (= 1,44 % pro Jahr) im APG 0,15 % bzw. 1,8 %

 

Aufgrund des Tätigkeitsprofils und dem üblicherweise im Berufsleben spät erfolgenden Wechsel zur Justizwache sind diese Anforderungen für die meisten Bediensteten unerreichbar.

 

Von der Generaldirektion soll nun mittels eines Erlasses an die Leitungen der Justizanstalten die Vorgehensweise für die Berechnung und in Folge dessen einer möglichen Anerkennung der Schwerarbeiterregelung für die betroffenen Dienstnehmer angeordnet werden. Die Direktionsstellen der Justizanstalten werden auch aufgefordert, die Zeiten, in denen mehr als 50 % im Monat mit Insassen verbracht wurden, anzugeben.

 

Statt einer Scheinlösung, durch welche nur eine Handvoll Betroffener Zugang zur Schwerarbeiterregelung bekommt, braucht es eine faire Herangehensweise. Die Justizwachebeamtinnen und Justizwachebeamten als Teil der Exekutive sind in der Ausübung ihres Dienstes laufend einem Risiko für Leib und Leben ausgesetzt. Diese Leistung muss ehrlich und nicht nur symbolisch anerkannt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nunmehr folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport sowie die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, in Umsetzung der freiheitlichen Forderung der Schwerarbeiterregelung für die Justizwache nach dem Fairness-Prinzip vorzugehen. Dazu sollen folgende Punkte umgesetzt werden:

 

·         Anerkennung des Tätigkeitsprofils: Eine künstliche Trennung zwischen Arten der Arbeit darf nicht zu einer Verringerung des Kreises der Anspruchsberechtigten führen.

 

·         Anerkennung persönlicher Karrierewege: Auch Justizwachebeamtinnen und Justizwachebeamte, die erst später den Weg in den Beruf finden, sollen nach 42 Arbeitsjahren – nicht nach unrealistischen 42 Jahren ruhegenussfähiger Gesamtdienstzeit – eine faire Chance bekommen, die Schwerarbeiterregelung in Anspruch zu nehmen.

 

·         Anerkennung des Risikos: Die Justizwachebeamtinnen und Justizwachebeamten sind in der Ausübung ihres Dienstes laufend einem Risiko für Leib und Leben ausgesetzt. Diese Leistung muss in der Praxis und über Lippenbekenntnisse hinaus anerkannt werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.



[1] Siehe beispielsweise der Antrag der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inanspruchnahme der Schwerarbeiterregelung durch Justizwachebeamte (837/A(E)), 11.12.2014, https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00837/index.shtml