2584/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 19.05.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Dr. Graf

und weiterer Abgeordneter

betreffend Korruptionsprävention – die Bundesregierung muss endlich handeln!

 

 

Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) wurde 1999 vom Europarat gegründet. GRECO zählt zurzeit 50 Mitgliedstaaten, die gemeinsam das Ziel der Eindämmung von Korruption verfolgen. Dieses Ziel soll durch die laufende Evaluierung und die Überprüfung von Umsetzungsmaßnahmen hinsichtlich der von GRECO gemachten Verbesserungsvorschläge erreicht werden.

 

Österreich ist GRECO 2006 beigetreten und hat bereits die erste und zweite Evaluierungsrunde („Unabhängigkeit, Spezialisierung und vorhandene Mittel der nationalen Behörden, welche mit der Verhinderung und dem Kampf gegen die Korruption betraut sind“, „Ausmaß und Umfang der Immunitäten“, „Erträge aus Korruptionsdelikten“, „Öffentliche Verwaltung und Korruption“ und „Juristische Personen und Korruption“) 2007 und die dritte Evaluierungsrunde („Strafbarkeit“ und „Transparenz und Parteienfinanzierung“) 2011 abgeschlossen.

 

Die vierte Evaluierungsrunde („Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten“) ist noch am Laufen: Der diesbezügliche Evaluierungsbericht wurde von GRECO im Februar 2017 veröffentlicht, der erste Umsetzungsbericht im Juli 2019.

In diesem wird der sehr geringen Grad der Umsetzung der Empfehlungen als „allgemein unbefriedigend“ („globally unsatisfactory“) scharf kritisiert. Nur einer der 19 Empfehlungen im Evaluierungsbericht wurde in zufriedenstellender Art und Weise umgesetzt, fünf Empfehlung wurden teilweise und 13 überhaupt nicht umgesetzt.

 

Es folgten zwei interimistische Umsetzungsberichte, von denen der erste im März 2021 veröffentlicht wurde. GRECO kommt darin zum Schluss, dass Österreich noch immer erst zwei der neunzehn im Evaluierungsbericht enthaltenen Empfehlungen zufriedenstellend und acht teilweise umgesetzt hat. GRECO bezeichnete den sehr geringen Grad der Umsetzung der Empfehlungen neuerlich als „allgemein unbefriedigend“ („globally unsatisfactory“).

 

Der zweite interimistische Umsetzungsberichte wurde im Dezember 2021 in der 89. GRECO-Vollversammlung angenommen und verdeutlicht abermals den Reformstau der türkis-grünen Bundesregierung, wenn es darum geht Korruption zu bekämpfen. Nur drei der neunzehn im Evaluierungsbericht enthaltenen Empfehlungen wurden zufriedenstellend umgesetzt. Neun Empfehlungen wurden teilweise umgesetzt und in sieben Fällen wurde die Empfehlung überhaupt nicht umgesetzt. Die Schlussfolgerungen des Berichts sind kritisch. Was die Parlamentsabgeordneten betrifft, so werden die Fortschritte zumindest als „unterschiedlich“ bewertet. Bei Richtern und Staatsanwälten sind die Fortschritte „minimal“.

Ein Fortschrittsbericht über die Umsetzung der ausstehenden Empfehlungen wird spätestens zum 31. Dezember 2022 fällig.

 

Seit November 2021 wird Österreich von GRECO zusätzlich im Rahmen der fünften Evaluierungsrunde geprüft. Diese befasst sich mit der Thematik der „Korruptionsprävention und Förderung von Integrität in Zentralregierungen und Strafverfolgungsbehörden“. Die im Rahmen der Evaluierung vorgesehene Ländervisite ist für Mitte 2022 geplant.

 

Nicht nur die ÖVP als juristische Person und politische Heimat des Bundeskanzlers Karl Nehammer, sondern auch der ÖVP-Nationalratspräsident, der Klubobmann der ÖVP und die ÖVP-Justizsprecherin tragen inzwischen Aktenzahlen als Beschuldigte in diversen strafrechtlichen Verfahren.[1] Vor diesem Hintergrund erscheint die rascheste Umsetzung von GRECO-Empfehlungen, sowie die volle Kooperation Im Hinblick auf die fünfte Evaluierungsrunde zur „Korruptionsprävention und Förderung von Integrität in Zentralregierungen und Strafverfolgungsbehörden“ dringend geboten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Umsetzung der Empfehlungen von GRECO zur Korruptionsprävention zu beschleunigen und volle Kooperation bei der fünften Evaluierungsrunde zur „Korruptionsprävention und Förderung von Integrität in Zentralregierungen und Strafverfolgungsbehörden“ zu leisten.

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte ersucht.



[1] Eine vorläufige Aufzählung aller Beschuldigten findet sich hier: https://zackzack.at/2022/04/03/wurm-im-staat