2585/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 19.05.2022
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Wurm, Mag. Gerald Hauser
und weiterer Abgeordneter
betreffend Initiierung eines österreichisch-italienischen Abkommens zur Ermöglichung des grenzüberschreitenden Waffentragens für Traditions- und Schützenverbände
Von Funktionären der ÖVP wird immer wieder die Meinung vertreten, dass aufgrund der EU-Mitgliedschaft sowohl Österreichs, als auch Italiens, der Brennergrenze keine Bedeutung mehr zukomme. Doch dem ist mitnichten so, wie infolge des 26. Alpenregionstreffens am 15. Mai 2022 zum Leidwesen der Schützenkompanien aus Nord- und Osttirol, sowie aus Bayern, festgestellt werden konnte.
Diese durften nämlich nicht mit ihren historischen Schützenwaffen und Säbeln nach Italien einreisen. Grund dafür ist die schärfere Auslegung der EU-Waffenrichtlinie durch Italien, wohingegen die Mitnahme der historischen Waffen aus Tirol nach Deutschland möglich ist (Dolomiten 17.05.2022: „Möchten in Italien nicht scharf schießen“).
Das Verunmöglichen des Mittragens repräsentativer Waffen ist nicht nur ein Ärgernis für die Schützen, sondern vielmehr ein Affront gegen die gelebte und traditionsreiche Kultur der Schützenvereine. Diese völlig ungerechtfertigte Auslegung der EU-Waffenrichtlinie führt dazu, dass nicht einmal das Abfeuern einer Ehrensalve möglich ist. Gerade in einer Zeit, in der NATO-Kampfpanzer quer durch Europa transportiert werden, kann es wohl kein Problem sein, wenn den Schützen erlaubt wird, ihre Säbel und historischen Gewehre, die keinerlei militärische Bedrohung darstellen, grenzübergreifend zu tragen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufgefordert, schnellstmöglich das Gespräch mit seinem italienischen Amtskollegen zu suchen und diesem ein Abkommen zwischen Österreich und Italien vorzuschlagen, welches vorsieht, dass Traditions- und Schützenverbände, sowie deren historische Waffen, vom Verbot des grenzüberschreitenden Waffentragens ausgenommen werden.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Entschließungsantrag dem Außenpolitischen Ausschuss zuzuweisen.