2590/A XXVII. GP
Eingebracht am 19.05.2022
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Antrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das COVID-19-Zweckzuschussgesetz, BGBl. I Nr. 63/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 40/2022, wird wie folgt geändert:
1. In § 1c Abs. 2 und § 1d Abs. 2 wird jeweils das Wort „Bestimmung“ durch das Wort „Bestimmungen“ ersetzt.
2. § 4 wird folgender Abs. 16 angefügt:
„(16) § 1c Abs. 2 und § 1d Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2022 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“
Begründung
Durch diesen Initiativantrag werden redaktionelle Anpassungen des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes vorgenommen. In § 1c Abs. 2 und § 1d Abs. 2 wird der Ausdruck „Bestimmung“ durch den grammatikalisch richtigen Ausdruck „Bestimmungen“ ersetzt. Inhaltliche Änderungen sind mit diesem Antrag nicht verbunden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.