2591/A XXVII. GP

Eingebracht am 19.05.2022
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Antrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Epidemiegesetzes 1950

Das Epidemiegesetz 1950 (EpiG), BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 21/2022, wird wie folgt geändert:

In der Überschrift zum zweiten Hauptstück entfällt der Punkt.

Artikel 2

Änderung des COVID-19-Maßnahmengesetzes

Das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz – COVID-19-MG), BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 6/2022, wird wie folgt geändert:

In § 4a Abs. 1 wird die Wort- und Zeichenfolge „COVID‑19-erforderlich“ durch die Wort- und Zeichenfolge „COVID‑19 erforderlich“ ersetzt.

 

Begründung

Zu Artikel 1 (EpiG):

Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen, die auf Grund der Neugestaltung von § 7 Abs. 1a EpiG durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 183/2021 erforderlich sind.

Zu Artikel 2 (COVID-19-MG):

Im COVID-19-MG wird ein Tippfehler bereinigt.

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss