2594/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 19.05.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Peter Weidinger, Ulrike Fischer,

Kolleginnen und Kollegen,

betreffend „Durchführung einer Haltbarkeitsanalyse und Einsatz für eine Anpassung der europäischen Regelungen betreffend die Verkaufsfrist von Eiern“

 

BEGRÜNDUNG

 

Das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Abgabefristen bei Eiern haben einen wesentlichen Einfluss auf das Verbraucherverhalten, indem sie dazu führen können, dass noch genusstaugliche Lebensmittel aufgrund der Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums vorzeitig entsorgt werden und können so erheblich zur Lebensmittelverschwendung beitragen. Insgesamt werden in Österreich jährlich etwa 600.000 Tonnen genießbare Lebensmittel weggeworfen. Das sind ca. 70 kg pro Person jährlich.  Auch Frischeier sind davon betroffen und werden somit unnötiger Weise verschwendet. Um dieser Entwicklung entschieden entgegen zu steuern, sollten die starren Regelungen hinsichtlich Verkaufsfrist und Mindesthaltbarkeitsfrist bei Eiern evaluiert werden. Im Rahmen dessen sollte eine Lebenszyklusanalyse durchgeführt werden, ob die Festsetzung der Haltbarkeitsfrist bei Eiern mit max. 28 Tagen gem. VO (EU) Nr. 589/2008 der Kommission vom 23. Juni 2008 der tatsächlichen Haltbarkeit von Eiern entspricht, oder ob Eier nicht in der Regel eine längere Haltbarkeit aufweisen.

In diesem Zusammenhang ist vor allem die verpflichtende Abgabefrist von max. 21 Tagen zu überdenken Diese führt nämlich dazu, dass Eier deren Mindesthaltbarkeit noch nicht erreicht wurde, aus der Wertschöpfungskette genommen werden müssen, obwohl diese, selbst nach der bestehenden Regelung noch mindestens eine Woche länger haltbar sind. Logistische und technologische Weiterentwicklungen in der gesamten Wertschöpfungskette bis zum Verkauf haben in den letzten Jahren zu einer deutlichen Verbesserung des Warenmanagements und der Kühlkette im Sinne einer längeren Haltbarkeit ebenfalls maßgeblich beigetragen. Die vorgeschriebene Verkaufsfrist mit maximal 21 Tagen steht daher in einem großen Spannungsverhältnis zum Vorhaben der Verschwendung genusstauglicher Lebensmittel einen Riegel vorzuschieben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, einen Rahmen in Abstimmung mit dem Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zu schaffen, dass Haltbarkeitsanalysen im Wege von Studien und Evaluierungen durch die Branche und Fachstellen für eine sachlich rechtfertigbare Verlängerung von Haltbarkeitsangaben bei Frischeiern erstellt werden. Basierend auf den Ergebnissen werden darüber hinaus die jeweiligen Bundesminister ersucht, sich auf europäischer Ebene für eine Ausdehnung der verpflichtenden Verkaufsfrist von 21 Tagen bei Eiern auf bis zu 28 Tage einzusetzen, damit nicht Eier, deren Mindesthaltbarkeit nicht erreicht ist, aus dem Verkehr gezogen werden müssen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.