2596/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 19.05.2022
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Norbert Sieber, Heike Grebien, Kira Grünberg, Barbara Neßler
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Verfahrenserleichterung bei erhöhter Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung
Familien mit Kindern mit Behinderungen stehen oft vor vielen Herausforderungen, die es tagtäglich zu bewältigen gilt. Nicht nur vor finanziellen, sondern auch bürokratischen, die den Alltag zusätzlich erschweren. Ziel der Bundesregierung ist, die Bürgerinnen und Bürger von jeglichem Verwaltungsaufwand möglichst zu entlasten, wie es zuletzt im Familienbereich durch die digitale Weiterentwicklung von FABIAN für Schüler/innen, Student/innen und Lehrlingen geschehen ist.
Für erheblich behinderte Kinder wird zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe ein Erhöhungszuschlag gewährt, der 155,9 Euro pro Monat beträgt. Das Familienlastenausgleichsgesetz sieht vor, dass für die Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe ein Grad der Behinderung von mind. 50 vH nach der Einschätzungsverordnung des Behinderteneinstellungsgesetzes sowie bei volljährigen Familienbeihilfebezieher/innen der Nachweis, dass die Person voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, notwendig sind.
Die Nachweise erfolgen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens durch Bescheinigung des Sozialministeriumservice. Minderjährige Behindertenpassinhaber/innen müssen für die erhöhte Familienbeihilfe einen zusätzlichen Nachweis des Sozialministeriumservice erbringen, obwohl die Voraussetzungen für die erhöhte Familienbeihilfe und den Behindertenpass für minderjährige Antragsteller/innen ident sind. Ziel muss daher sein, das Verfahren für minderjährige Antragsteller/innen zu vereinfachen und zu beschleunigen, um unnötige Bürokratie zu vermeiden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentinnenschutz sowie der Bundesminister für Finanzen werden ersucht, das Verfahren für die Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe bei minderjährigen Antragsteller/innen, die zugleich auch bereits Passinhaber/innen sind, entsprechend zu vereinfachen und zu beschleunigen und in diesem Sinn dem Nationalrat einen Vorschlag zur Novellierung des Familienlastenausgleichsgesetzes vorzulegen.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Entschließungsantrag dem Ausschuss für Familie und Jugend zuzuweisen.