Eingebracht am 14.06.2022
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Melanie Erasim, Christoph Matznetter,
Genossinnen und Genossen
betreffend: Verlängerung der Laufzeit des Liquiditätssicherungsinstrumentes der ÖHT-Haftungen von Überbrückungskrediten
Eine der Hilfsmaßnahmen für Betriebe in der Gastronomie- und Tourismusbranche stellte die Haftung für Überbrückungskredite durch die ÖHT dar, die bis Mitte Juni beantragt werden konnte.
Die angeführte Darstellung zeigt, dass dabei unterschiedlich hohe Kredite von Klein- und Mittelunternehmern gestützt wurden und noch werden. Es zeigt sich jedoch auch, dass die Laufzeit auf 5 Jahre beschränkt ist.

Die Laufzeit wurde am Anfang der Pandemie festgelegt. Zu diesem Zeitpunkt konnte man den Verlauf und die umfangreichen Belastungen, die sich durch die Lockdowns ergeben haben, nicht überblicken. Gleichzeitig konnte niemand die hohe Inflation, mit der Österreich aktuell konfrontiert ist, vorhersehen. Aus diesem Grund muss die Festsetzung der Laufzeit aus heutiger Sicht als zu optimistisch eingeschätzt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit dem zuständigen Bundesminister für Finanzen eine Verlängerung der Laufzeit für die Haftungsübernahme der Corona-Überbrückungskredite durch die ÖHT auf acht Jahre zu beschließen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Tourismusausschuss vorgeschlagen