2618/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.06.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Interministerielle Arbeitsgruppe zur Koordination der Schulgesundheit

 

Gesundheit ist das höchste Gut eines Menschen und dementsprechend wichtig ist es für jedee und jeden, rechtzeitig zu lernen, seinen Gesundheitszustand zu monitoren und zu verstehen, was Gesundheit für das eigene Leben bedeutet. Bisher ist dies in Österreich selten der Fall. Sportunterricht ist vorgeschrieben, aber selten darauf ausgerichtet, Kindern Freude an der Bewegung beizubringen. Es gibt Nationale Aktionspläne zu Ernährung und selbst der Rechnungshof merkt bei den Prüfungen zur Umsetzung an, dass dieser nicht ausreichend umgesetzt wird und die Ernährungsangebote in Schulen nicht gesund genug sind. Damit neben dem Bewusstsein für Gesundheit auch rechtzeitig begonnen wird, den Gesundheitszustand zu beobachten, Impfungen rechtzeitig zu verabreichen und potenzielle Krankheiten erkannt werden können, ist es wichtig, dass schon Kinder regelmäßig Ärzte besuchen.

Aus diesem Grund gibt es einen breiten Konsens im Parlament, den Mutter-Kind-Pass auf einen Eltern-Kind-Pass bis zum 18. Lebensjahr auszuweiten (1). In Kombination mit der Pandemie hat das aber mehrere Probleme im Bereich der Schulgesundheit ergeben beziehungsweise verschärft. Schon seit Jahren war klar, dass es nicht ausreichend Schulärzt_innen gibt, andererseits hat sich auch der Mangel an Kinderärzt_innen seit Jahren abgezeichnet beziehungsweise geäußert. Gleichzeitig gab es bereits Debatten darüber, ob oder inwiefern Schularztuntersuchungen sich auch zur epidemiologischen Beobachtung der Bevölkerung eignen. In Folge der Diskussionen wurde vom BMF eine Spending Review zur Schulgesundheit erstellt, alleine die Vielfalt an befragten Stakeholdern (BMF, BMBWF, BMSGPK, Städtebund, Gemeindebund) zeigt aber, wie viele unterschiedliche Zugänge es zur Schulgesundheit gibt.

Gemeinsam haben alle Stakeholder lediglich, dass sie eine Weiterentwicklung und Klärung von Zuständigkeiten und Aufgabenprofilen wollen. Zum letzten Informationsstand wurde vom BMSGPK auf minimale Änderungen (Pilotprojekte zu School Nurses) hingewiesen, nach Ende der Pandemie sollte ein "ressortübergreifendes Projekt in Angriff genommen" werden. Nachdem sich immer wieder zeigt, dass es einerseits wohl kaum einen Zeitpunkt geben wird, der sich definitiv als "Ende der Pandemie" definieren lässt und andererseits die Vorgehensweise des Bildungsministeriums eindeutig bedeutet, dass mit Frühling 2022 zumindest zwischenzeitlich ein Ende der Pandemie ausgerufen wurde. Darüber hinaus hat sich über alle Berieche gezeigt, dass viele Schwächen der Systeme nicht durch die Pandemie entstanden sind, sondern durch diese verstärkt wurden. So hat die mangelnde Versorgung mit Impfungen über Schulärzte zu einer Abnahme der Impfquoten geführt, mangelnde Sozialkontakt zu psychischen Problemen bei vielen Kindern und Jugendlichen. Ein Neustart des Eltern-Kind-Passes und eine ordentliche Verknüpfung von Untersuchungen und die Möglichkeit Schulen als niederschwellige Anlaufstellen zu nutzen, können diese Defizite nachholen und die Gesundheit zukünftiger Generationen nachhaltig verbessern. Weitere Aufschiebungen haben wie die Vergangenheit beweist, aber selten für bessere Lösungen gesorgt.

  1. https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2021/PK0734/

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, und insbesondere didere Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, eine interministerielle Arbeitsgruppe einzurichten, um über die einzelnen Maßnahmen zur Neuausrichtung und langfristigen Koordination von Schulgesundheit einzurichten, sodass Kinder und Jugendliche über niederschwellige Anlaufstellen in der Schule rasche und bestmögliche gesundheitliche Versorgung erhalten können."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.