2619/A XXVII. GP

Eingebracht am 14.06.2022
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Antrag

 

der Abgeordneten Petra Wimmer,
Genossinnen und Genossen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird



Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird



Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/ 1967, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 220/2021, wird wie folgt geändert:

 

1. § 3 Abs. 2 lautet:

          „(2) Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 NAG oder nach § 54 und § 62 AsylG 2005 rechtmäßig in Österreich aufhalten.“


2. Dem § 55 wird folgender Abs. 54 angefügt:

          „(54) § 3 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2022 tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie und Jugend


 

 

 

Begründung

 

 

Der Krieg in der Ukraine führt dazu, dass viele Familien, Frauen und Kinder in Österreich Schutz vor Gewalt und Verfolgung suchen. Ukrainische Vertriebene erhalten mit der „Blauen Karte“ einen neuen Identitätsnachweis und damit auch ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich. Sie erhalten weiters Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt, zu einer Krankenversicherung sowie zum Bildungssystem. Um ein Leben in Würde zu ermöglichen sollen aus der Ukraine Vertriebene während der Dauer ihres Aufenthaltsrechts für ihre Kinder auch einen Anspruch auf Familienbeihilfe erhalten.