2623/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 14.06.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag.a Sibylle Hamann,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Deutschförderung für ordentliche Schülerinnen und Schüler
Eine wichtige Grundvoraussetzung für eine gelingende Integration in Österreich ist das Beherrschen der deutschen Sprache. Bestmögliche Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch und der schrittweise Aufbau bildungssprachlicher Kompetenzen in allen Unterrichtsfächern stellen die Grundlagen für die Beteiligung an allen weiteren Bildungsprozessen dar. Sie sind wesentliche Voraussetzungen für schulischen Erfolg, erfolgreiche Bildungslaufbahnen, eine aktive Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben in Österreich und für die spätere Integration in den Arbeitsmarkt. Der Erwerb der deutschen Sprache ist somit Grundvoraussetzung für eine gelingende Integration.
Im Regierungsprogramm 2020-2024 sind demnach weitere umfassende Maßnahmen zur Deutschförderung im Bildungssystem verankert. Deutschförderung soll ausgebaut und Deutschkenntnisse sollen eingefordert werden.
Im österreichischen Bildungssystem hat eine umfassende und gezielte Deutschförderung demnach hohe Priorität. Insbesondere jene Schülerinnen und Schüler, die mangels deutscher Sprachkenntnisse dem Unterricht noch nicht folgen können, sollen die Unterrichtssprache Deutsch so rasch wie möglich erlernen. Dafür werden sie im außerordentlichen (a.o.) Status eingestuft.
In Deutschförderklassen erhalten diese a.o. Schülerinnen und Schüler intensive Deutschförderung zwischen 15 und 20 Wochenstunden und nehmen zur Festigung der Sprachkenntnisse in einem geringen Ausmaß auch am Regelunterricht sowie an Schulausflügen und Projekten teil. Schülerinnen und Schüler, die bereits geringe Deutschkenntnisse aufgebaut haben (MIKA-D-Ergebnis: mangelhaft), können die meisten Fächer im Regelunterricht besuchen und erhalten eine Deutschförderung von 6 Wochenstunden.
Diese Deutschfördermaßnahmen im a.o. Status werden derzeit – wie im Regierungsprogramm vorgesehen – evaluiert und sollen auf Basis der Evaluierungsergebnisse weiterentwickelt werden.
Derzeit werden in den allgemeinen Pflichtschulen insgesamt 14.978 a.o. Schülerinnen und Schüler in Deutschförderklassen und 17.716 a.o. Schülerinnen und Schüler in Deutschförderkursen unterrichtet. Das sind 5,6 % aller Schülerinnen und Schüler in allgemeinbildenden Pflichtschulen.
Aktuelle internationale wissenschaftliche Erkenntnisse zum Zweitspracherwerb zeigen, dass Kinder und Jugendliche sechs Monate bis zwei Jahre für den Erwerb alltagssprachlicher Kompetenzen und fünf bis sieben Jahre für den Erwerb bildungssprachlicher Kompetenzen brauchen.
Von den 10.564 Schülerinnen und
Schülern, die im Schuljahr 2018/2019 eine Deutschförderklasse
besuchten, konnten nach drei Semestern 52 Prozent in den
o. Status übertreten. Obwohl diese Kinder dem Regelunterricht folgen
können, fehlen ihnen manchmal trotzdem noch Wortschatz und Sprachroutine,
um ihre Talente voll entfalten zu können. Damit diese Schülerinnen
und Schüler ihr Potential in allen Fächern zur Gänze
ausschöpfen können, ist weitere Deutschförderung auch im
o. Status notwendig und sinnvoll.
Nach maximal vier Semestern im a.o Status treten alle Schülerinnen und Schüler automatisch in den o. Status über. Daten zu den MIKA-D Testergebnissen zeigen, dass ein gewisser Anteil (Ende des SJ 19/20: 3850 Schülerinnen und Schüler) auch nach vier Semestern Deutschförderung in Deutschförderklassen und -kursen kein ausreichendes Ergebnis erzielt. Insbesondere diese Schülerinnen und Schüler haben im o. Status weiterhin einen systematischen Deutschförderbedarf, um dem Regelunterricht folgen zu können.
Insofern bedarf es im Anschluss an den
ao. Status einer weiterführenden aufbauenden, bedarfsorientierten und
individuellen Deutschförderung für alle
o. Schülerinnen und Schüler.
E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass ab dem Schuljahr 2022/23 für jene Schülerinnen und Schüler, die vom ao. Status in den o. Status wechseln, zusätzliche bedarfsorientierte Deutschförderung und entsprechende Planstellen bereitgestellt werden.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.