2633/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 14.06.2022
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Muchitsch
Genossinnen und Genossen
betreffend das Leben mit der Teuerung erleichtern
Die massive Inflation sorgt für zahlreiche Rufe nach Abhilfe. Neben Steuersenkungen wird immer eine jährliche Valorisierung von Sozialleistungen gefordert. Ein genauer Blick zeigt allerdings, dass die meisten der wichtigsten Sozial- und Versicherungsleistungen bereits jetzt schon jährlich valorisiert werden.
Das Problem ist allerdings, dass diese Leistungen immer im Nachhinein mit der Inflation des Vorjahres angepasst werden. Die derzeit anhaltende immense Teuerung erfordert es aber, dass jetzt gehandelt wird.
Eine vorgezogene Anpassung der Leistungen ist daher das Gebot der Stunde. Pensionen und Pflegegeld müssen sofort um 6 Prozent erhöht werden, um den Betroffenen das Leben etwas zu erleichtern. Diese Anpassung soll auf die nächste reguläre Anpassung angerechnet werden. Mit der Anpassung der Pensionen werden auch die Sozialhilferichtsätze angepasst.
Zusätzlich muss auch das Arbeitslosengeld sofort auf 70 Prozent des letzten Einkommens erhöht und die Familienzuschläge verdreifacht werden. Die jährliche Valorisierung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe, die vor allem Langzeitbeschäftigungslosen zugutekommt, ist ebenfalls notwendig.
Wer arbeitslos wird, verliert hierzulande von einem Tag auf den anderen rund 40 Prozent seines Einkommens. Damit sichert Österreich arbeitslose Menschen im internationalen Vergleich deutlich weniger gut ab. Jeder fünfte kurzzeitarbeitslose, und jeder zweite langzeitarbeitslose Mensch ist armutsgefährdet – und das traf schon vor der aktuellen Teuerungswelle zu, die arbeitslose Menschen besonders hart trifft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der
· Pensionen und Ruhebezüge sowie das Pflegegeld sofort um 6 Prozent erhöht werden. Diese vorgezogene Anpassung soll auf die nächste reguläre Anpassung mit 1.Jänner 2023 angerechnet werden und
· das Arbeitslosengeld auf 70 Prozent des letzten Einkommens erhöht wird, die Familienzuschläge verdreifacht werden und eine jährliche Valorisierung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe vorgesehen wird.
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales