2635/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.06.2022
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Verena Nußbaum, Alois Stöger

Genossinnen und Genossen

 

betreffend arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen

 

 

Rund 25.000 Menschen in Österreich arbeiten in Tageswerkstätten. Sie haben eine Behinderung und wurden als „arbeitsunfähig“ kategorisiert. Doch obwohl sie in diesen Werkstätten arbeiten, bekommen sie keinen Lohn, sondern nur ein Taschengeld. Sie sind nicht versichert und können vom Taschengeld nicht leben. Im Alter haben sie keinen Anspruch auf eine Pension. So stößt man Menschen mit Behinderungen direkt in die Armutsfalle.

 

In Österreich arbeiten diese Menschen in Werkstätten und Tageseinrichtungen. Sie gehören zum geschützten Arbeitsmarkt. Dort gelten die Tätigkeiten nicht als normale Erwerbsarbeit, sondern als therapeutische Maßnahmen. Obwohl die Menschen Holz- und Metall verarbeiten, in Shops arbeiten oder Aufträge von Unternehmen abarbeiten. Da werden etwa Vorhänge für eine große Möbelfirma genäht oder Designermäntel kunstvoll bestickt.

 

Die Menschen, die dort arbeiten, erhalten nur ein Taschengeld, keinen Lohn. Dieses Taschengeld ist sehr niedrig angesetzt: Je nach Bundesland beläuft es sich auf 60 bis 150 Euro monatlich. Davon kann niemand leben.

 

Diese Schlechter-Stellung hat auch negative Folgen für das Leben im Alter. Denn „arbeitsunfähige“ Menschen mit Behinderung haben keinen Anspruch auf eine eigene Pension, sie waren während ihrer Tätigkeiten nicht versichert. Von ihrem Taschengeld können sie sich nichts ansparen. Eltern, die sie mitversorgen könnten, gibt es dann in der Regel auch keine mehr.

 

Man lässt diese Menschen Jahrzehnte in Abhängigkeit – und im Alter sind sie plötzlich auf sich allein gestellt. Behindertenvertreter fordern deshalb schon lange, dass behinderte Menschen selbstständig versichert sind.

 

Nachdem jetzt auch die ÖVP-Generalsekretärin Laura Sachslehner die Besserstellung der Menschen mit Behinderung in diesen Einrichtungen und ein selbstbestimmtes Leben fordert und das Sozialministerium bestätigte, dass „alles auf Schiene“ sei, steht einer wirklichen Verbesserung nun ja nichts mehr im Wege.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, mit den Bundesländern eine 15a B-VG-Vereinbarung abzuschließen und dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der wesentliche Verbesserungen der Situation von Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten und Tageseinrichtungen beschäftigt sind, vorgenommen werden.

Dazu zählen insbesondere:

·    eine neue Form der Begutachtung und Einschätzung von behinderten Menschen

·    ein Ende der 50%igen Leistungsfähigkeits-Grenze

·    die Umstellung von Taschengeld auf Lohn/Gehalt und damit volle arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Gleichstellung mit anderen Arbeitnehmer*innen

·    die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch den Bund und

·    eine Finanzierungsvereinbarung mit den Ländern.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales