2643/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 15.06.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Weiterentwicklung der Universitätsfinanzierung zu einer „echten“ Studienplatzfinanzierung und Ausbau des kompetitiven Anteils

 

2018 wurde durch die ÖVP/FPÖ-Bundesregierung mit der Novelle des Universitätsgesetzes ein wichtiger Schritt in Richtung transparenter und nachhaltiger Finanzierung der österreichischen Universitäten gesetzt. Wie den Erläuterungen zu entnehmen ist, wurde folgende weitere Vorgehensweise vereinbart:

 

Aufbauend auf diesem Finanzierungsmodell, das nun einmal konkret für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 operationalisiert wird, soll über mehrere Leistungsvereinbarungsperioden hinweg und nach Etablierung der neuen Kosten- und Leistungsrechnung schrittweise die Weiterentwicklung in Richtung einer „echten“ Studienplatzfinanzierung stattfinden.

 

Bereits in der zweiten Leistungsvereinbarungsperiode nach der Umstellung der Finanzierung 2022 bis 2024 soll jedoch eine Wirkungsanalyse des Gesamtkonzepts stattfinden, deren Ergebnisse nach Möglichkeit bereits in der dritten Leistungsvereinbarungsperiode (2025 bis 2027) nach Einführung des neuen Finanzierungsmodells berücksichtigt werden.

 

Mit dem Ausscheiden der FPÖ aus der Bundesregierung ist dieses dringend notwendige Projekt jedoch eingeschlafen. Die gesetzliche Grundlage für die inzwischen vereinbarten LVs für 2022-24 wurde nicht geändert, eine adaptierte Grundlage für die nächste LV-Periode 2025-27 könnte jedoch noch rechtzeitig geschaffen werden.

 

Neben der Weiterentwicklung der Finanzierungs-Säule „Studienplatz“ zu einer echten Studienplatzfinanzierung, muss auch bei der „Forschungssäule“ nachgebessert werden. Dieser Budgetteil soll wesentlich kompetitiver vergeben werden. Anzustreben ist, dass in etwa die Hälfte im Wettbewerb eingeworben werden soll.

 

Weiters ist ein Anreizsystem in Form einer Ausschüttung zusätzlicher öffentlicher Gelder für alle privat eingeworbenen Drittmittel zu schaffen.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die Universitätsfinanzierung zu einer „echten“ Studienplatzfinanzierung weiterentwickelt wird und ein Ausbau des kompetitiven Anteils der Forschungsfinanzierung erfolgt.

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss ersucht.