2646/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 15.06.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Stillstand bei Risikokapital und Wachstumsfinanzierung

 

Start-ups finden in Österreich keine optimalen Voraussetzungen, um sich im Markt halten und rasch wachsen zu können. Dabei belegt nicht zuletzt eine vom BMDW mitfinanzierte Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts Eco Austria mit Zahlen, wie wichtig Startups für Wertschöpfung und Innovationskraft eines Wirtschaftsstandorts sind. Österreich schneidet aber bei fast allen in der Studie untersuchten Kennzahlen für ein geeignetes Start-Up Umfeld im europäischen Vergleich bestenfalls mittelmäßig ab. So kommen zum Beispiel in den Niederlanden auf 1 Mio. Einwohner_innen rund 2400 Jungunternehmer_innen - in Ö sind es nicht einmal 700. Würde Österreich die gleichen Start-Up Zahlen haben wie die Niederlande, könnte es sich in 10 Jahren 1,3% mehr Investitionstätigkeit bzw. 12.000 zusätzliche Beschäftigte freuen. Bei der Venture-Capital-Finanzierung ist Österreich unter den europäischen Schlusslichtern zu finden. Während in den Niederlanden Venture Capital in Höhe von 0,76% des BIPs investiert ist, sind es in Österreich gerade einmal 0,3% des BIPs. Sogar Deutschland hat einen Anteil in Höhe von 0,6% - in Israel und Estland sind es über 3% d. BIPs.(1)

Viele der in dem Bericht genannten Empfehlungen werden von der Start-Up Branche selbst, aber auch von NEOS seit Jahren gefordert. Im Aufbau- und Resilienzplan (ARP) kündigte  die österreichische Bundesregierung immerhin die Umsetzung von zwei der Empfehlungen an: 1. die Schaffung einer geeigneten Rechtsform für Venture Capital Veranlagungen und 2. eine zusätzliche vereinfachte Gesellschaftsform, um Unternehmensgründungen zu erleichtern. Liefern wollte man bis spätestens Ende März 2022.(2)

Der für die Vorlage eine Wagniskapitalfonds-Gesetz zuständige Finanzminister Magnus Brunner scheint nach wie vor nicht zu wissen, ob und wie er seine eigenen Ankündigungen umsetzen will. Dabei kam eine vom BMF selbst in Auftrag gegebene Studie des Forschungsinstituts WPZ Research bereits Ende letzten Jahres zum Schluss, dass mehr Risikokapital "die Wettbewerbsfähigkeit der KMU verbessern und die Produktivität der österreichischen Wirtschaft steigern" würde. Die Studienautor_innen empfehlen daher - in Anlehnung an die Best-Practice-Modell USA, Großbritannien und Luxemburg -  unter anderem die Bereitstellung einer Vielzahl von "Finanzvehikeln für Wagniskapitalgesellschaften". Empfohlen wird eine "Erweiterung der möglichen Rechtsformen speziell für Wagniskapitalgesellschaften, wie sie zum Bespiel in Luxemburg mit der SICAR (als Sonderform der SICAV), bestehen".(3)

Von NEOS wurde bereits vor mehr als einem Jahr im Finanzausschuss des Parlaments aufgezeigt, worauf es bei einem geeigneten, internationalen Standards entsprechenden Wagniskapitalfonds-Gesetz ankommt.(4) Geeignete Vorschläge liegen somit auf dem Tisch - es gibt also keinen Grund, die Umsetzung dieser Maßnahme noch weiter hinauszuzögern.

Quellen:

  1. Studie Eco Austria "Wertschöpfung von Start-Ups in Österreich": https://ecoaustria.ac.at/wp-content/uploads/2022/05/EcoAustria-2022-Bericht-Wertscho%CC%88pfung-Start-Up_ENDBERICHT_19.05.2022.pdf
  2. Aufbau- und Resilienplan Anhang (mit Einzelmaßnahmen und Zeitrahmen): https://www.oesterreich.gv.at/dam/jcr:e0b131c9-f2d9-40f8-9350-d533bc9bf4c9/Anhang%20zum%20%C3%96sterreichischen%20Aufbau-%20und%20Resilienzplan%202020-2026.pdf
  3. Studie WPZ "Mit einer bewährten Rechtsform zu mehr Risikokapital": https://www.wpz-research.com/wp-content/uploads/2021/12/Kurzstudie_Rechtsform20211201.pdf
  4. Neos Antrag "Österreich braucht endlich ein Wagniskapitalfonds-Gesetz": https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_01412/index.shtml

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, ehestmöglich einen Entwurf für ein Wagniskapitalfonds-Gesetz vorzulegen, welches sich an internationalen Best-Practice Modelle orientiert, um zur Entwicklung eines Marktes für außerbörsliches Risikokapital beizutragen. "  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.