2649/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 15.06.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alois Schroll,

Genossinnen und Genossen

betreffend Vereinfachung der Photovoltaik-Förderung für Private

Am 7. Juli 2022 wurde im Nationalrat das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz beschlossen, das die Förderung von Strom aus erneuerbaren Quellen neu gestaltet. Darin enthalten sind u.a. Regelungen für die Investitionsförderung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern, für die das Gesetz jährlich mindestens 60 Millionen Euro vorsieht.

Leider ist es der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Jahr 2021 nicht gelungen, die entsprechenden rechtlichen Grundlagen für die Förderung in Form einer Verordnung zu erlassen. Dadurch war das Jahr 2021 ein verlorenes Jahr für die Investitionsförderung und die FörderwerberInnen mussten sich bis zum April 2022 gedulden bis endlich die Möglichkeit der Einreichung von Förderanträgen möglich gemacht wurde.

Der lange Rückstau führt nun - mit anderen negativen Faktoren wie z.B. Unsicherheit in den Lieferketten - dazu, dass es Engpässe sowohl bei der Lieferung der Komponenten als auch bei der Verfügbarkeit qualifizierter FacharbeiterInnen für die Umsetzung kommt.

Diese Engpässe führen in Zusammenhang mit den gesetzlichen Vorgaben der Inbetriebnahmefrist (z.B. 6 Monate plus weitere 3 Monate bei Anlagen bis 100 kWp, unter die die privaten Anlagen fallen) nun zu Problemen für die AntragstellerInnen, da diese Fristen derzeit sehr schwer einzuhalten sind. Im Gegensatz zur bisherigen Förderung privater PV- Anlagen im Rahmen des Klima- und Energiefonds gelten nun auch strenge Vorgaben was den Zeitpunkt der Antragsstellung betrifft. Diese muss zwingend vor Beginn der Arbeiten (rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung bzw. eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht) erfolgen.

Die Kleine Zeitung berichtete dazu:

„Im System entsteht aber gerade hoher Druck. Das liegt auch an fixen Errichtungsfristen, wenn Anlage und Förderung erst einmal bewilligt sind: Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sieht eine Fertigstellung binnen sechs Monaten vor, mit einer Verlängerungsmöglichkeit um drei Monate. Fachleute wie Brigitte Ederer, Sprecherin des Forums Versorgungssicherheit, sowie die Netzbetreiber warnen, dass das einst als völlig ausreichend erachtete Dreivierteljahr angesichts der Lieferkettenprobleme zu kurz sein könnte und deshalb die Errichtungsfristen zumindest temporär ausgesetzt werden sollten.“1

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1
Kleine Zeitung, 13.5.2022, S. 28-29.

 

Die aktuelle Situation führt bei zahlreichen AntragstellerInnen zu großer Enttäuschung und Unverständnis.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, mit dem die Photovoltaik-Investitionsförderung für Private im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes radikal vereinfacht wird. Diese Vereinfachung soll u.a. eine größere Flexibilität bei der Inbetriebnahme-Frist und dem Nachweis des Anreizeffektes beinhalten."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie vorgeschlagen.