265/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 22.01.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Muchitsch, Kucher
Genossinnen und Genossen
betreffend Demenzerkrankungen
Etwa 130.000 ÖsterreicherInnen leiden aktuell an einer dementiellen Erkrankung. 2050 wird diese Zahl auf etwa 260.000 angestiegen sein, denn je älter man wird desto höher werden die Zahl der Neuerkrankungen und die Prävalenz. Demenz umfasst Krankheitsbilder, bei denen die betroffene Person Beeinträchtigungen der kognitiven Funktionen wie Gedächtnis, Orientierung, Sprache, Auffassungsgabe, Urteilsvermögen und Lernfähigkeit erfahren kann. Die häufigste Demenzerkrankung stellt die Alzheimer-Krankheit dar.
Die Entwicklung ist eindeutig: wir müssen uns in den kommenden Jahren auf immer mehr Menschen mit Demenz einstellen, die auf Betreuung, Pflege und Unterstützung angewiesen sind. Ebenso bedarf es neuer Lebensformen, um mit Menschen mit Demenz zusammen zu leben und sie in ihrer Orientierung zu unterstützen. Der größte Teil der Betroffenen ist älter als 80 Jahre und weiblich, wie auch die Ergebnisse aus einer Studie von Badelt/Leichsenring (2000) oder der World Alzheimer Report (2014) belegen.
Im Regierungsprogramm 2020 wird gefordert, dass die Demenzstrategie österreichweit ausgerollt wird, mit Ressourcen versehen sowie in die Regelfinanzierung übernommen werden soll.
Menschen mit Demenz erreichen derzeit eine schlechtere Pflegegeldeinstufung als Menschen mit rein körperlichen Einschränkungen, denn die fachlich mangelhaften Vorgaben für die Pflegegeldeinstufung führen zu Fehlanreizen und Steuerungsproblemen. Die Pflegegeldeinstufung konzentriert sich derzeit auf funktionelle und körperliche Defizite und vernachlässigt den teils sehr hohen Aufwand im Zusammenhang mit psychosozialen Fragestellungen, der Begleitung, Anleitung und Motivation von kognitiv eingeschränkten Menschen sowie bei der Aufsicht zur Gewährleistung der erforderlichen Sicherheit. Die beschriebenen Mängel führen besonders bei Menschen mit Demenz oder mit psychischen Beeinträchtigungen bzw Krankheiten zu falschen Einschätzungen.
Für die pflegenden Angehörigen ist Demenz ganz besonders fordernd.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zu übermitteln um folgende Maßnahmen zur raschen Erleichterung für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen zu erreichen:
· Der Erschwerniszuschlag, also der Pauschalwert gemäß § 4 Abs. 5 BPGG, mit dem der Mehraufwand der Pflegesituation bei der Pflege von Menschen mit schwerer psychischer Beeinträchtigung und Menschen mit Demenz abgegolten wird, soll von derzeit 25 Stunden um zumindest das Doppelte angehoben werden. Damit soll die systematisch schlechtere Einstufung von Menschen mit Demenz oder einer psychischen Erkrankung gemildert werden.
· Eine Pflegegeldreform, die vor allem auch die besonderen Bedarfe von Menschen mit Demenz entsprechend berücksichtigt.
· Beim dringend notwendigen Ausbau von Pflegedienstleistungen sind speziell auf die Bedürfnisse der Gruppe der Menschen mit Demenz und deren Angehörige Rücksicht zu nehmen. Es müssen rasch Angebote ausgebaut werden wie zB spezielle Tagesbetreuungsmöglichkeiten und alternative Wohnformen wie „Demenz-WGs“.
· Flächendeckende Ausrollung psychosozialer Beratung und Begleitung, um psychische Belastungen aufgrund demenzieller Veränderungen der begleiteten Angehörigen zu unterstützen.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales