2659/A XXVII. GP

Eingebracht am 15.06.2022
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Antrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

                                    Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes 2012

Das Gesundheitstelematikgesetz 2012, BGBl. I Nr. 111/2012, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 39/2022, wird wie folgt geändert:

1. In § 22 Abs. 2 Z 4 entfällt die Wort- und Zeichenfolge „/haben“.

 

Begründung:

Zu Z 1:

Behebung eines Redaktionsversehens.

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss