2659/A XXVII. GP
Eingebracht am 15.06.2022
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Antrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes 2012
Das Gesundheitstelematikgesetz 2012, BGBl. I Nr. 111/2012, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 39/2022, wird wie folgt geändert:
1. In § 22 Abs. 2 Z 4 entfällt die Wort- und Zeichenfolge „/haben“.
Begründung:
Zu Z 1:
Behebung eines Redaktionsversehens.
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss