2665/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.06.2022
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS

Genossinnen und Genossen

 

betreffend der Ratifizierung der ILO Konvention 190 gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

 

Weltweit, aber auch in Österreich werden Arbeitnehmer*innen belästigt, beleidigt, gedemütigt, bespuckt, beschimpft, tätlich angegriffen, gemobbt, bedroht oder erpresst. Die Lage hat sich während der Corona-Pandemie weiter verschärft, insbesondere in den systemrelevanten Berufen, wie etwa für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich, im Lebensmitteleinzelhandel und im Transportwesen.

Im Juni 2019 wurde erstmals das internationale Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung verankert. Das Übereinkommen Nr. 190 und die damit zusammenhängende Empfehlung Nr. 206 wurde auf der Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beschlossen.

Abhängig Beschäftigte unabhängig von ihrem Vertragsstatus, Praktikant*innen und Arbeitssuchende sollen während der Arbeit, aber auch in Umkleideeinrichtungen und auf dem Arbeitsweg geschützt werden.

Das ILO-Übereinkommen Nr. 190 sieht eine Reihe an Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten vor, die es ratifiziert haben. Die Mitgliedstaaten müssen ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt in ihrer Rechtsordnung festschreiben. Sie müssen außerdem eine umfassende Strategie zu deren Verhinderung und Bekämpfung umsetzen. Auch eine Unterstützung der Betroffenen für den Zugang zu Gerichten muss vorgesehen werden. Darüber hinaus müssen Leitlinien, Ressourcen und Schulungen bereitgestellt und Sensibilisierungskampagnen durchgeführt werden.

Arbeitgeber müssen Verantwortung dafür übernehmen, ihre Beschäftigten vor Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt zu schützen und diese zu verhindern. In Beratung mit den Arbeitnehmer*innen und ihren Vertreter*innen sollen Arbeitgeber*innen Regelungen im Zusammenhang mit Gewalt und Belästigung annehmen und umsetzen.

Das Übereinkommen muss durch die Staaten ratifiziert werden, um für sie völkerrechtlich verbindlich zu werden.

Bis dato haben 13 Mitgliedstaaten der ILO das Übereinkommen Nr. 190 ratifiziert, darunter Griechenland, Italien und Großbritannien. In Deutschland ist die Ratifikation Teil des Koalitionsvertrages. Außerhalb Europas haben etwa bereits Somalia und Namibia das Übereinkommen ratifiziert.

Österreich hat auf der ILO-Konferenz 2019 für dieses Übereinkommen gestimmt, seitdem aber keine weiteren Schritte unternommen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesminister für Arbeit, wird aufgefordert,

dem Nationalrat die Ratifizierung des ILO-Übereinkommens Nr. 190 umgehend vorzulegen.

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales