2684/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 06.07.2022
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Entschließungsantrag

 

Der Abgeordneten Christian Lausch, Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend notwendige Reform des Straftatbestandes des Amtsmissbrauchs

 

Die allfällige Nichtbeachtung völlig überzogener Vorschriften ist nicht bloß mit verwaltungs- oder dienstrechtlichen Konsequenzen verbunden, sondern führt auf Grund der sehr allgemein und weit gefassten Norm nach § 302 StGB dazu, dass man unweigerlich dem Vorwurf des Verbrechens, seine Amtsgewalt missbraucht zu haben, ausgesetzt ist.

 

Im Ergebnis werden am Ende des Tages Polizeibedienstete dafür als vermeintliche Verbrecher abgestraft, weil sie die wirklichen Verbrecher ihrer gerechten Strafe zuführen wollten. § 302 StGB ist daher nach dem Vorbild Deutschlands einer längst überfälligen Reform zu unterziehen. Dort gibt es den Einzelstraftatbestand des klassischen Amtsmissbrauchs nicht mehr. Stattdessen stellt das deutsche Strafgesetzbuch nur bestimmte einzelne Amtsdelikte unter Strafe, wie:

- § 174b (sexueller Missbrauch unter Ausnützung der Amtsstellung)

- § 240 (Nötigung mit Gewalt oder durch Drohung)

- § 258a (Strafvereitelung im Amt)

- §§331 bis 358 (spezifische schwere Amtsdelikte wie etwa Bestechlichkeit)

 

Somit sind zahlreiche dienstliche Verfehlungen (wie z.B. die dienstliche Nachschau in einem fremden Akt ohne ausreichende Dokumentation), welche in Österreich den Vorwurf, das Verbrechen eines Amtsmissbrauchs begangen zu haben, nach sich zieht, vom deutschem Strafrecht ausdrücklich nicht erfasst.

 

Daher sollte es auch in Österreich nur mehr in Verbindung mit bestimmten Delikten wie etwa

·         Nötigung

·         Strafvereitelung

·         Bestechlichkeit oder

·         Vorteilsannahme

zu strafrechtlichen Sanktionen kommen.

 

Zusätzlich gibt es ohnedies genug Möglichkeiten seitens des Dienstgebers auf ein derartiges Fehlverhalten mit dienstrechtlichen oder disziplinären Sanktionen zu reagieren.

 

 

Vor diesem Hintergrund und zum Schutz der Polizisten stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf, der eine Reform des Amtsmissbrauchs nach deutschem Vorbild zum Inhalt hat, zuzuleiten“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.