2687/A XXVII. GP

Eingebracht am 06.07.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

des Abgeordneten Mag. Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

 
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 - AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005, sowie das Bundesgesetz über die Ausübung der Fremdenpolizei, die Ausstellung von Dokumenten für Fremde und die Erteilung von Einreisetitel (Fremdenpolizeigesetz 2005 – FPG), BGBl. I Nr. 100/2005, geändert werden

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 - AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005, sowie das Bundesgesetz über die Ausübung der Fremdenpolizei, die Ausstellung von Dokumenten für Fremde und die Erteilung von Einreisetitel (Fremdenpolizeigesetz 2005 – FPG), BGBl. I Nr. 100/2005, geändert werden
 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Artikel 1

Änderung des Asylgesetzes 2005

 
Das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 - AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 234/2021, wird wie folgt geändert:

 

Der § 4a neu lautet:

„Ein Antrag auf internationalen Schutz ist als unzulässig zurückzuweisen, wenn der Fremde aus einem anderen EWR-Staat oder der Schweiz nach Österreich eingereist ist.“

 

Artikel 2

Änderung des Fremdenpolizeigesetzes 2005

 
Das Bundesgesetz über die Ausübung der Fremdenpolizei, die Ausstellung von Dokumenten für Fremde und die Erteilung von Einreisetitel (Fremdenpolizeigesetz 2005 – FPG), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 206/2021, wird wie folgt geändert:

 

In § 41 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 2a neu eingefügt:

„(2a) Ein Fremder ist zurückzuweisen, wenn er in einer Grenzgemeinde zu einem Staat, der die Genfer Flüchtlingskonvention ratifiziert hat, in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer Einreise (§ 45 Abs. 1) angetroffen wird und die Voraussetzungen für die rechtmäßige Einreise gem. § 15 nicht erfüllt. Der Fremde ist vor der Zurückweisung erkennungsdienstlich zu behandeln und ein Einreiseverbot gemäß § 53 zu erlassen. § 4a AsylG 2005 ist anzuwenden.“

 

Begründung

Österreich liegt wieder im Zentrum einer neuen illegalen Migrationsbewegung. Jeden Tag werden mehrere hundert illegale Migranten in Österreich meistens im Burgenland aufgegriffen. Ungarn und die Slowakei sind die Hauptübertrittsländer nach Österreich. Die Balkanroute ist aktiver den je. Über 25.000 Asylanträge sind heuer bereits in Österreich gestellt worden.

Das deutsche Asylgesetz regelt in §18 die Aufgaben der Grenzbehörden. Diese Norm bestimmt, dass Ausländern die Einreise unter anderem zu verweigern ist, wenn diese aus einem sicheren Drittstaat einreisen. Oder wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren einzuleiten ist.

Dazu sind Fremde, beim Vorliegen dieser Voraussetzung, von den Grenzbehörden beim unmittelbaren Versuch der unerlaubten Einreise in das betreffende Nachbarland zurückzuschieben bzw. zurückzuweisen und ihnen die Einreise zu verweigern.

Die Republik Österreich sieht sich neben den ohnehin sehr hohen bürokratischen und finanziellen Aufwendungen wegen gegenwärtiger Asylverfahren mit einem potenziellen zusätzlichen Anstieg, aufgrund von Rückstellungen aus der BRD mit noch unbekanntem Ausmaß, konfrontiert.

Der Anfragebeantwortung 8581/AB vom 24.01.2022 zur Anfrage 8743/J (XXVII. GP) des Abgeordneten zum Nationalrat Hermann Brückl, MA betreffend „Rückführung von Asylwerbern aus der Bundesrepublik Deutschland nach Österreich“ konnte entnommen werden:

„Zur Frage 1: Wie viele Asylwerber sind im Jahr 2021, aufgegliedert nach Monaten aus der Bundesrepublik Deutschland nach Österreich rückgeführt worden?

Mitgliedsstaat Deutschland

Jän.  Feb.       März    Apr.     Mai      Juni     Juli      Aug.     Sept.   Okt.     Nov.    Gesamt

9          18        33        17        28        38        23        40        20        40        39        305“

 

Um die ausufernde Situation, in der Steiermark wird das Grenzmanagement schon rapide hochgefahren, in den Griff zu bekommen, sollen die oben dargestellten Änderungen im Asylgesetz 2005 und im Fremdenpolizeigesetz durchgeführt werden. Mit diesen Änderungen kann Österreich so wie Deutschland sofort gegen die illegale Migration effektiv vorgehen.

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zuzuweisen.