2688/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 06.07.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Rosa Ecker

und weiterer Abgeordneter

betreffend Abbau der Altersdiskriminierung in Österreich

 

 

Diskriminierungen wegen des Lebensalters sind weit verbreitet. Benachteiligungen aufgrund der Annahme, dass Menschen aufgrund ihres Lebensalters bestimmte Fähigkeiten entweder noch nicht oder nicht mehr besitzen führen zu vielen nicht nachvollziehbaren Einschränkungen für die Betroffenen.

 

Bei der deutschen Antidiskriminierungsstelle des Bundes bezog sich etwa im Jahr 2020 rund jede zehnte Beratungsanfrage auf das Merkmal Alter.

Das Lebensalter als Diskriminierungsmerkmal spielte vergleichsweise häufig im Arbeitsleben, dem Zugang zu privaten Versicherungen und bei Finanz- und Bankgeschäften, beim Zugang zu öffentlichen Gesundheits- und Sozialleistungen sowie beim Hochschulzugang eine Rolle. So können beispielweise Stellenausschreibungen für ältere Bewerber*innen diskriminierend sein, weil nach „jungen, engagierten Mitarbeitenden“ gesucht wird. Auch jüngere Menschen sind jedoch betroffen. So werden insbesondere jüngere Frauen in Einstellungsverfahren immer wieder benachteiligt, weil Arbeitgeber*innen bspw. Ausfälle durch Schwangerschaften oder Kinderbetreuung unterstellen.

Diskriminierungen aufgrund des Lebensalters sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Arbeitsleben sowie bei Alltagsgeschäften grundsätzlich verboten. Allerdings gibt es gerade im Arbeitsleben, aber
z. B. auch bei Kreditverträgen und Versicherungsgeschäften weitreichende Ausnahmen bei altersbedingten Ungleichbehandlungen.

Insbesondere bei Krediten und Finanzierungen ist aber weder durch Gesetz noch durch Rechtsprechung geklärt, welche Kreditgeschäfte im Einzelnen in den Anwendungsbereich des AGG fallen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fordert deshalb, dass die Verhältnismäßigkeit und Anforderungen für solche Ausnahmen beim Gleichbehandlungsgebot im AGG klargestellt werden.  

www.antidiskriminierungsstelle.de/

 

Auch in Österreich nimmt die Altersdiskriminierung zu. Öffentlich werden insbesondere Fälle, bei denen Senioren und Seniorinnen diskriminiert werden.

 

So berichtete die Tageszeitung HEUTE am 13. Juni 2022:

Zu günstig? Bank kündigt Kunden (84) einfach das Konto

Ein langjähriger Bankkunde muss sein Konto wechseln, oder das Geldinstitut ganz verlassen – Grund seien Veränderungen in der Branche, heißt es.

Ernst H. (Name geändert)ist 84 Jahre alt und seit Jahrzehnten Kunde bei der Bawag. Seine Bankgeschäfte erledigte der Senior bisher zu guten Konditionen direkt am Schalter oder an den Maschinen im Foyer – denn sein aktuelles Konto erlaubt ihm das ohne weitere Kosten.

Doch nun soll der Pensionist auf ein teureres Modell umsteigen, oder die Bank komplett verlassen: "Wir stellen Ihr aktuelles Kontoprodukt ein“, heißt es in einem Brief an den Niederösterreicher. "Wir kündigen daher hiermit den Vertrag zu den nachfolgend angeführten Konten gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Einhaltung einer 2-monatigen Kündigungsfrist."

Transaktionen am Schalter kosten nun extra

Für die Familie des Betroffenen ein schwerer Schlag: "Es ärgert uns wahnsinnig, wie man mit den Leuten umgeht", klagt ein Angehöriger des Mannes. "Obwohl er nicht mit E-Banking zurechtkommt, muss er nun wohl ein Paket wählen, bei dem persönliche Geschäfte am Schalter extra kosten." Der "Heute"-Leser vermutet vor diesem Hintergrund, dass Banken trotz hoher Gewinne beim Kundenservice sparen und Kosten für die Verbraucher erhöhen.

Seitens der Bawag heißt es, dass es „in der gesamten Branche derzeit viele Veränderungen gibt“, weshalb seit Herbst 2021 einige Kontomodelle schrittweise eingestellt würden. "Kunden wurden von uns darüber telefonisch, via ePostfachnachricht bzw. Brief schriftlich informiert und hatten ausreichend Zeit, sich ihr weiteres Vorgehen zu überlegen." 

 

Laut österreichischer Gleichbehandlungsanwaltschaft steigt die Altersdiskriminierung auch in der Arbeitswelt; die Arbeitssuche ist für Personen fortgeschrittenen Alters, aber auch für – meist junge – BerufseinsteigerInnen oft eine große Herausforderung.

Auch während des Erwerbslebens kann es zu nicht gerechtfertigten Benachteiligungen aufgrund des jeweiligen Alters kommen. Gegen Ende des Erwerbslebens wiederum tun sich Hürden auf, die es ArbeitnehmerIn­nen erschweren, entsprechend der eigenen Lebensplanung oder bis zum Pensionsan­tritt erwerbstätig zu bleiben.

 

Altersdiskriminierung ist beispielsweise auch in den Bereichen Versicherungen und medizinische Versorgung Thema.

 

 

Um ungerechtfertigter Altersdiskriminierung entgegenzuwirken, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration, wird aufgefordert, zu erheben, in welchen Bereichen es in Österreich zu Altersdiskriminierung kommt und umgehend Maßnahmen zu präsentieren, die der zunehmenden Altersdiskriminierung entgegenwirken.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss ersucht.