269/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.01.2020
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten KO Kickl, Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Schaffung einer Sicherungshaft

 

 

Aufgrund drastischer Fälle aus dem vergangenen Jahr, beispielsweise der Mord in Dornbirn und bevorstehender weiterer Bedrohungen, wie zum Beispiel durch den politischen Islam, besteht dringender Handlungsbedarf eine Sicherungshaft einzuführen, um die Sicherheitslücke zwischen den bestehenden Haftmöglichkeiten zu schließen.

 

Die Aufnahmerichtline der Europäischen Union ermöglicht weitere Maßnahmen, um Fälle wie in Dornbirn zu verhindern. Österreich schöpft diese rechtlichen Möglichkeiten derzeit aber noch gar nicht vollständig aus. In 15 europäischen Ländern sind diese Möglichkeiten hingegen bereits rechtlich ausgeschöpft worden.

 

Art. 8 Abs. 3 lit. e der Richtlinie 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, ABl. L 2013/180, 96 ermöglicht eine Inhaftierung von Personen, die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, wenn dies aus Gründen der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung erforderlich ist. Diese Möglichkeit einer Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber in Form einer adaptierten Schubhaft soll ins nationale Recht umgesetzt werden.

 

Die notwendige gesetzlichen Anpassungen der Verfassungsbestimmungen, um die rechtlichen Möglichkeiten, die uns die EMRK bietet, auszuschöpfen sowie die einfachgesetzliche Regelung einer Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber, nachgebildet am Modell der Schubhaft, um die Sicherheitslücke zwischen den bestehenden Haftmöglichkeiten zu schließen, ist mehr als überfällig.

 

Die Anwendung soll natürlich nur unter Einhaltung der Kriterien, eine tatsächliche gegenwärtige und hinreichend erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder für den Schutz der nationalen Sicherheit, Verhältnismäßigkeit, Rechtsschutz, eine umfassende Einzelfallprüfung, sowie eine Verhängung für den kürzest erforderlichen Zeitraum, möglich sein.

 

Das Regierungsprogramm 2020 sieht ebenfalls die Schaffung einer Sicherungshaft vor: „Einzelne Fälle in der jüngeren Vergangenheit haben uns schmerzhaft vor Augen geführt, dass es in unserem derzeitigen Rechtssystem Lücken im Umgang mit gefährlichen Personen gibt. Daher soll ein zusätzlicher, verfassungskonformer Hafttatbestand (Sicherungshaft zum Schutz der Allgemeinheit) eingeführt werden für Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die öffentliche Sicherheit gefährden, so wie das bereits in 15 europäischen Ländern der Fall ist, beispielsweise in den Niederlanden, Belgien oder Luxemburg. Dabei ist besonders auf eine EMRK- und unionsrechtskonforme Umsetzung zu achten.“

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zur Umsetzung der Sicherungshaft zur Inhaftierung von Personen, die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, wenn dies aus Gründen der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung erforderlich ist, zuzuleiten.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zuzuweisen.