2690/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 06.07.2022
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Entschließungsantrag

 

 

 

der Abgeordneten Ecker

und weiterer Abgeordneter

betreffend Nennung der Nationalität von Tätern bei Sexualdelikten

 

 

Die APA berichtete am 30. Juni 2022 wieder einmal von sexuellen Belästigungen in Wien. Leider kommt es immer häufiger zu solchen Vorfällen.

 

Verblüffend ist jedoch wie häufig die Nationalität der Täter nicht in Medienberichten angeführt wird. Da wird über junge Männer oder Gruppen berichtet, nicht aber über deren Nationalität. Warum hier die Täter nicht genannt oder sogar geschützt werden, ist nicht nachvollziehbar.

 

Alle betroffenen Frauen haben ein Anrecht darauf, dass diese Taten nicht verharmlost oder geschönt werden, sondern tatsachenorientiert berichtet werden. Dazu gehört auf jeden Fall die Nennung der Staatsbürgerschaft bzw. der Nationalität der Täter.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, bei der Kommunikation mit Medien bzw. der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Inneres und der nachgeordneten Behörden und Dienststellen tatsachenorientiert vorzugehen, indem bei sämtlichen Sexualdelikten die Nationalität der Täter gegenüber den Medien genannt werden.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss ersucht.