2691/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 06.07.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Michael Bernhard, Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ausgestaltung des Schulstartpakets

 

Seit 2015/2016 unterstützt die Aktion Schulstartpaket einkommensschwache Kinder zum Start des Schuljahres, um gegen die Stigmatisierung von Armut anzukämpfen. Die zugrundeliegende Idee des Europäischen Hilfsfonds (FEAD) besagt, dass die am stärksten benachteiligten Personen mithilfe von Sachleistungen unterstützt werden sollen. Auf Basis dieser Verordnung (1) rief das ehemalige BMASK die Schulstartpakete als dezidierte Sachleistung ins Leben - damit armutsgefährdete Schüler_Innen in der Schule mit einem geringeren Ausgrenzungsrisiko in Folge von Armutsgefährdung konfrontiert werden (2). Sechs Jahre lang lief diese Aktion in einer mittlerweile bewährten Funktionsweise und betroffene Familien konnten sich mithilfe eines übermittelten Gutscheins bei Ausgabestellen verschiedene Schulstartpakete abholen. Um zielgerichtet den Auftrag zu erfüllen gab es dafür verschiedene Pakete, aus denen auch bedarfsorientiert ausgewählt werden konnte (3). 

Im Dezember 2021 entschied sich das Sozialministerium allerdings dafür, die Schulstartpakete neu aufzusetzen und schrieb in Folge einen Rahmenvertrag aus, sodass aus den Mitteln dieses Programms bis zum Jahr 2028 Gutscheine für Schulartikel verteilt werden sollten (4). Theoretisch können so Eltern besser selbst aussuchen, welche Produkte tatsächlich benötigt werden. In der Praxis entstehen dadurch aber mehrere Probleme. So kann erstens das Ministerium als Einkäufer weitaus bessere Preise aushandeln, wodurch das Budget für die Schulstartpakete automatisch zu mehr verfügbaren Produkten führt, als wenn die Betroffenen mit Gutscheinen zu Einzelhandelspreisen einkaufen. Weiters stellt sich die Frage, inwiefern die Verteilung von Gutscheinen die Richtlinien der Europäischen Kommission überhaupt entspricht - immerhin gibt es hierzu klare Rahmenbedingungen:

"Die EU-Länder können ausgehend von ihrer jeweiligen Situation entscheiden, welche Art von Hilfe sie leisten möchten (Nahrungsmittel oder materielle Basisunterstützung oder eine Kombination aus beidem) und wie die Anschaffung und Verteilung organisiert wird.

Die nationalen Behörden können die Nahrungsmittel und sonstigen Güter entweder selbst kaufen und den Partnerorganisationen zur Verfügung stellen, oder sie können die Organisationen mit Finanzmitteln ausstatten, sodass diese die Ankäufe tätigen können. Partnerorganisationen, die Nahrungsmittel oder andere Güter selbst kaufen, können diese entweder direkt verteilen oder die Verteilung anderen Partnerorganisationen übertragen."(5)

Die bisherige Beschaffung und Abwicklung der Verteilung entsprach eindeutig diesen Richtlinien, doch auch wenn der Vertrag zur Gutscheinbeschaffung ausgeschrieben wurde, ist nicht klar, ob Gutscheine für privatwirtschaftliche Unternehmen diesen Auftrag erfüllen, da Partnerorganisationen dezidiert auf öffentliche Stellen oder NGOs eingeschränkt sind.

In Folge dessen zeigt sich sehr klar, dass die Abwicklung der Schulstartpakete über Gutscheine erstens für Betroffene einen Nachteil im Sinne eines niedrigeren Bezugs darstellt und zweitens, dass durch diese Ausgestaltung möglicherweise auch keine Mittelerstattung durch die Europäische Union erfolgen wird.

 

  1. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/LSU/?uri=celex:32014R0223
  2. https://oeffentlicherdienst.gv.at/wirkungsorientierte_verwaltung/dokumente/WFA-Bericht_2017_BMASGK_2.pdf?8hkvvb
  3. https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:19e9adbd-147b-4592-852b-49423086c18d/210713_Schulstartpaket_2021_6S_neutral_v1_pdfUA-Einzelseiten.pdf
  4. https://bmsgpk.vergabeportal.at/Detail/115010
  5. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1089&langId=de

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Pflege, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die Abwicklung des Schulstartpakets über Gutscheine schnellstmöglich dahingehend zu prüfen, wie wieder ein Bezug über Sachleistungen herbeigeführt werden kann und diesen im Fall einer dahingehend möglichen Änderung schnellstmöglich - bis zum Schulstart 2023 - umzusetzen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.