2692/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 06.07.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine

 

Seit September 2021 werden Schülerinnen und Schüler in Österreich von der öffentlichen Hand im Rahmen der Initiative "Digitales Lernen" mit digitalen Endgeräten (Tablets oder Laptops) ausgestattet, um auf diese Weise die Nutzung digitaler Didaktik im Schulunterricht zu erleichtern und für Chancengerechtigkeit unabhängig vom sozioökonomischen Status der Eltern zu sorgen.

Die Ausstattung mit Endgeräten hat im ersten Schritt die Schüler_innen der 5. und 6. Schulstufe, also der 1. und 2. Klasse Mittelschule und Gymnasium, umfasst (wobei die Auslieferung leider keineswegs wie geplant einheitlich zu Beginn des Schuljahres erfolgte, sondern im April noch immer nicht abgeschlossen war, siehe 10512/AB) und wird im September 2022 fortgesetzt, sodass dann die Schüler_innen der Schulstufen 5, 6 und 7 mit Endgeräten ausgestattet sein sollen. 

Die Geräte gehen ins Eigentum der Empfänger_innen über, wobei durch die Erziehungsberechtigten ein Selbstbehalt in Höhe von 25% zu bezahlen ist. Einkommensschwache Haushalte sind vom Selbstbehalt befreit. Die Befreiungsgründe sind der Bezug von Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage oder Notstandshilfe, das Vorliegen einer Befreiung von den Rundfunkgebühren, der Bezug von Schüler- oder Studienbeihilfe durch ein Geschwisterkind im selben Haushalt und einige mehr.

Auch außerordentliche Schüler_innen, die wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache als solche geführt werden, können mit einem Gerät aus der Geräteinitiative ausgestattet werden (siehe SchDigiG §4). Schüler_innen aus der Ukraine sollen gemäß Schreiben des BMBWF GZ 2022-0.219.585 vom 6. April 2022 („Drittes Informationsschreiben zur Ukraine-Krise: Österreichische Schulpflicht, Teilnahme am ukrainischen Schulunterricht“) nach Möglichkeit entweder mit "refurbished"-Geräten von weiterlernen.at oder bei Bundesschulen mithilfe von Leihgeräten der Schule ausgestattet werden sollen.

Die Initiative "Digitales Lernen" (OeAD im Auftrag des BMBWF, siehe https://digitaleslernen.oead.at/de/news/artikel/2022/04/laptops-tablets-der-geraeteinitiative-fuer-schulkinder-aus-der-ukraine) rät, nur in Ausnahmefällen Schüler_innen aus der Ukraine mit Endgeräten der Geräteinitiative auszustatten, weil davon auszugehen sei, dass deren Erziehungsberechtigte einen oft nicht leistbaren Eigenanteil bezahlen müssten, da die oben genannten Befreiungsgründe in der Regel nicht zutreffen. 

Angesichts der langen Liste an Befreiungsgründen ist schwer nachvollziehbar, warum nicht auch die so genannte "Blaue Karte", also der Ausweis für Vertriebene, als Befreiungsgrund gilt und damit sichergestellt wird, dass ukrainische Schüler_innen nicht mit Geräten zweiter Klasse ausgestattet werden, sondern mit den gleichen Geräten wie ihre Klassenkolleg_innen am Unterricht teilnehmen können. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass alle kriegsvertriebenen Kinder aus der Ukraine als Schülerinnen und Schüler an Österreichs Schulen mit den gleichen digitalen Endgeräten wie ihre österreichischen Klassenkolleginnen und -kollegen ausgestattet werden. Insbesondere ist dabei zu prüfen, den Ausweis für Vertriebene ("Blaue Karte") in die Liste der Befreiungsgründe aufzunehmen, die von der Zahlung eines Selbstbehalts befreien."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.