2694/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 06.07.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Integrationsvereinbarung um individuelle Fördermaßnahmen ergänzen

 

Alle rechtmäßig in Österreich niedergelassenen Drittstaatsangehörigen - ausgenommen subsidiär Schutz- oder Asylberechtigte - müssen eine sog. Integrationsvereinbarung unterzeichnen, mit der sie sich dazu verpflichten, Deutschkenntnisse sowie Kenntnisse der demokratischen Ordnung und der daraus ableitbaren Grundprinzipien (vgl. Integrationsgesetz 2017) im Rahmen von Werte- und Orientierungskursen zu erwerben. Fristen und Sanktionen wie die Kürzung finanzieller Beihilfen sind vorgesehen, um der Forderung Nachdruck zu verleihen, dass "insbesondere [...] die Zugewanderten aktiv an diesem Prozess mitwirken, die angebotenen Integrationsmaßnahmen wahrnehmen und die Grundwerte eines europäischen demokratischen Staates anerkennen und respektieren." Die Integrationsvereinbarung besteht aus 2 Modulen, die nach einheitlichen Vorgaben ein für alle Personen gültiges Mindestmaß an notwendigen Deutschkenntnissen sowie weiterer Grundkenntnisse für ein gesellschaftliches Zusammenleben vorgeben. Die staatlichen Institutionen hätten darüber hinaus auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ihren Beitrag zu einem erfolgreichen Integrationsprozess durch das systematische Anbieten von Integrationsmaßnahmen zu leisten. Diese verbindliche Regelung ist grundsätzlich begrüßenswert, wirkt jedoch durch die bloße Bereitstellung der verpflichtenden Kursangebote einseitig. Das Rote Kreuz schlug bereits in der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf 2017 ein positives Anreizsystem für eine erfolgreiche Integration vor und auch die Industriellenvereinigung begrüßt in ihrer Stellungnahme zwar den verbindlichen Charakter, vermisst für einen umfassenden Integrationserfolg jedoch ebenso erwähntes Anreizsystem.

Besonders förderlich für eine gelingende Integration sind jedenfalls individuelle Beratungen, Coachings und Jobtrainings, die die individuellen Qualifikationen, Fähigkeiten und Entwicklungswünsche der zu integrierenden Personen erfassen, fördern und in entsprechende Bahnen lenken. Die Wiener Stadtregierung sieht hierfür z.B. die Errichtung einer Integrationskoordination als zentraler Schnitt- und Anlaufstelle für Zuwanderinnen vor, genauso wie ein Business Immigration Office zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes und der zielgruppenadäquaten Beratung für Unternehmen und Antragssteller_innen im Zusammenhang mit qualifizierter Zuwanderung. SOS Mitmensch schlug in ihrer Stellungnahme zum IntG vor, Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten Integrationscoaches zur Seite zu stellen, mit denen "individuell und prozessorientiert Integrationsschritte besprochen, vereinbart und schriftlich festgehalten werden können". Diese individuelle Vorgehensweise scheint nicht nur für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, sondern für alle zugewanderten Drittstaatsangehörigen im Sinne einer bestmöglichen Integration in die österreichische Gesellschaft und bei Beibehaltung des verbindlichen Charakters der Integrationsvereinbarung sinnvoll.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, wird aufgefordert, die aktuell gültige Integrationsvereinbarung mit zwei standardisierten Modulen im Sinne einer bestmöglich gelingenden Integration um individuelle Fördermaßnahmen wie Coachings und Beratungen zu ergänzen, auf deren Basis ein verbindlicher und maßgeschneiderter Bildungs- und Integrationsplan für jede in Österreich rechtmäßig niedergelassene Person erstellt werden kann. Positive regionale Beispiele aus den Bundesländern sollen hierbei berücksichtigt und bundesweit ausgerollt werden."

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.