2697/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 06.07.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Reform des Primärversorgungsgesetzes
Vor knapp zehn Jahren wurde die Neugestaltung der Primärversorgung in Österreich beschlossen (1), in den darauffolgenden Jahren einigte man sich auf einen ersten Zielwert der Zielsteuerungkommission von 75 Primärversorgungszentren, die bis 2021 geschaffen werden sollten (2). Da schon lange im Vorhinein klar war, dass dieses Ziel nicht erreicht werden konnte (3), wurde teilweise auch von Verlängerungen der Frist bis zur Erreichung des Zielwerts berichtet (4). Wie erwartet konnten auch 2022 keine 75 Primärversorgungszentren vermeldet werden, allerdings kam es dabei immer wieder zu unterschiedlichen Angaben. So wurden im März 2022 33 Primärversorgungszentren vermeldet (5), im Juni wurde dagegen von 31 Primärversorgungszentren und fünf Primärversorgungsnetzwerken gesprochen (6). Unabhängig von den Angaben oder der Zählweise kann also eindeutig von einem Verfehlen des Ziels gesprochen werden. Wobei mit einer hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der rasche Anstieg von 16 Primärversorgungseinheiten Ende 2019 (7) auf diese über 30 auch damit zusammenhängen könnte, das vermehrt Gruppenpraxen zu Primärversorgungszentren umklassifiziert wurden. Unbeeindruckt von diesem absehbaren Versagen wurde der Zielwert nun allerdings bis 2025 fast verdoppelt und auf mindestens 121 erhöht, wobei es weder den einem solchen Beschluss zugehörigen Österreichischen Strukturplan gibt, noch in allen Bundesländern die PVZs in den jeweiligen Regionalen Strukturplan eingearbeitet sind.
Motiviert zum Ausbau schien auch der frühere Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein, der aus dem EU-Recovery-Fund 100 Millionen Euro für die Attraktivierung und den Ausbau von Primärversorgungszentren sicherte (8). Nach wie vor ist aber unklar, wie viel dieser Mittel für den tatsächlichen Ausbau genutzt werden und welcher Zeitraum für die Eröffnung der 15 beantragten Projekte für die Umsetzung vorgesehen ist. Immerhin ist aus der Antwort des Ministeriums nicht ersichtlich, welche der aktuell in Umsetzung befindlichen Projekte bereits aus diesen Mitteln eine Unterstützung erhalten haben (6).
Dennoch zeigt sich ja nach wie vor, dass gar nicht die Anlaufschwierigkeiten für Primärversorgungszentren das eigentliche Problem sind, sondern dass nach wie vor die tatsächliche Ausgestaltung das Problem darstellt. So ist die Honorierung in einigen Bundesländern noch immer nicht geklärt oder auch nicht klar ersichtlich, auf welche Berufsgruppen die Stellenpläne für Primärversorgungszentren verteilt sind. Erste Meldungen aus der Bevölkerung zeigen auch, dass es beispielsweise immer wieder auf Unverständnis stößt, wenn in Gesundheitsberufen tätige Personen Primörversorgungszentren gründen wollen und dies mangels ärztlicher Angehörigkeit nicht dürfen - wiewohl aus der Ärzteschaft bekannt ist, dass viele Ärzte nicht unbedingt selbst die gesamte betriebswirtschaftliche Verantwortung übernehmen wollen. In Folge dessen haben schon die ersten fünf Jahre trotz der relativ geringen Umsetzungsmenge gezeigt, dass das Primärversorgungsgesetz in einigen Bereichen praktikabler und realitätsnaher ausgestaltet werden muss.
1. https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Gesundheitssystem/Gesundheitsreform-(Zielsteuerung-Gesundheit)/Mehr-Gesundheit-durch-eine-gestaerkte-Primaerversorgung.html
2. https://primaerversorgung.org/wp-content/uploads/2017/04/zielsteuerungsvertrag_auf_bundesebene_2017-2021.pdf
3. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_01260/index.shtml
4. https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2148736-Warum-Gesundheitszentren-weit-hinterher-hinken.html
5. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_09089/index.shtml
6. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_10492/index.shtml
7. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00396/imfname_995649.pdf
8. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210727_OTS0040/mueckstein-100-millionen-euro-fuer-ausbau-der-primaerversorgung-gesichert
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Reform der Primärversorgung vorzulegen, welche folgende Punkte zu einem qualitativen Ausbau von Primärversorgungszentren beinhaltet:
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.