2699/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 06.07.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Berücksichtigung des Behindertenbereichs in der Pflegereform

 

Die Pflegereform soll laut Bundesregierung Verbesserungen für die Pflegeberufe, die Pflegeausbildungen, die pflegenden Angehörigen und zu Pflegende bringen (1). Allerdings kommt der Behindertenbereich in dieser Reform zu kurz, wie verschiedenste Experten (z.B. Behindertenrat, IVS, WAG) bereits angemerkt haben (2, 3, 4). Doch auch der Behindertenbereich ist von Problemen wie Personalmangel und Abwanderung geplagt (5), was in der Pflegereform berücksichtigt werden hätte müssen. Durch dieses Versäumnis liegt nicht nur eine halbgare Pflegereform auf dem Tisch, sondern die ohnehin schon prekäre Situation für den Behindertenbereich wird dadurch sogar noch verschärft. In einem offenen Brief an den Bundesminister Rauch skizziert argeSODIT, der Tiroler Dachverband der Organisationen für Menschen mit Behinderungen, folgendes Szenario:

"Entscheidet sich eine Person in Tirol für eine Ausbildung als Pflegefachassistenz am azw, bekommt sie künftig während der Ausbildung 600€ pro Monat, erhält eine Gehaltssteigerung und ab 43 Jahren eine zusätzliche Urlaubswoche. Entscheidet sie sich für die gleich lange Ausbildung Fachsozialbetreuung Behindertenarbeit an der SOB, bekommt sie kein Geld während der Ausbildung, erhält keine Gehaltssteigerung und keine zusätzliche Urlaubswoche." (6)

Die Konsequenz dieser unausgewogenen Pflegereform wäre also eine verstärkte Unattraktivität des Behindertenbereichs, stärkerer Personalmangel als bisher, und mehr Schwierigkeiten für Menschen mit Behinderungen, die auf personelle Hilfe angewiesen sind.

Wie in den bisherigen Gesetzesentwürfen rund um die Pflegereform zu sehen ist, wird eine nicht nachvollziehbare Unterscheidung zwischen Pflegeberufen gemäß dem GuKG und dem Behindertenbereich (z.B. Pflegefachassistenz vs. Fach-Sozialbetreuer Behindertenarbeit) vorgenommen, wobei letzterer in den bisher vorgelegten Teilen der Reform gar nicht auftaucht. Aus den entscheidenden Stellen im Entgelterhöhungs-Zuschussgesetzes (EEZG), dem Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetzes (PAusbZG) und der GuKG-Novelle geht hervor, dass die Pflegereform den Behindertenbereich schlicht nicht mitgedacht hat.

Diese Versäumnisse sind von der Bundesregierung rasch aufzuholen.

 

1.    https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegereform.html

2.    https://www.behindertenrat.at/2022/05/pflegereform-die-details/

3.    https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220515_OTS0019/pflegereform-ohne-behindertenhilfe

4.    https://www.wag.or.at/pflegereform-menschen-brauchen-selbstbestimmung/

5.    https://www.lebenshilfe.at/lebenshilfe-zur-pflegereform/

6.    https://www.argesodit.at/images/Pflegereform_Offener_Brief_argeSODiT_Einbeziehung_Behindertenarbeit.pdf

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, in der weiteren Ausgestaltung der Pflegereform den Behindertenbereich in angemessener Form zu berücksichtigen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.