2701/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 06.07.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Erweiterung der Gewaltschutzlandkarte

Österreich gehört trotz aller Lippenbekenntnisse nach wie vor zu den Ländern, in denen der eigene Haushalt für Frauen am gefährlichsten ist. Ein überwältigender Anteil der Frauenmorde und versuchten Frauenmorde findet in Beziehungen statt und nach wie vor gibt es oft kaum wirksame Mittel, mit denen derartige Verbrechen im Falle von Gefährdungen schon rechtzeitig verhindert werden. Nach wie vor zeigt sich aber, dass Wegweisungen nur selten nachhaltig zum Schutz von Frauen beitragen und Frauen auch oft einfach keine ausreichenden Informationen über potenzielle Anlaufstellen haben.

Denn es gibt zwar in jedem Land Gewaltschutzeinrichtungen, die im Falle von Gewalt psychosoziale Unterstützung bieten, bei der Suche nach Rechtsvertretern helfen oder auch bei Behördenwegen unterstützen, doch oftmals setzen diese erst an, wenn Frauen sich tatsächlich in Gewaltsitutationen befinden und Wegweisungen nötig sind. Dadurch, dass Gewaltschutz, Opferhilfe oder auch Frauenhäuser in Österreich aber nicht als zusammengehöriges Angebot gesehen werden, sondern offensichtlich nur eine Ansammlung verschiedener Zuschusstöpfe für das Frauenministerium darstellt, gibt es für Opfer keinen Überblick.

In Folge dessen stellt sich die Frage, wie betroffene Frauen möglichst schnell und einfach einen Überblick erhalten können, wo sie eine geeignete Anlaufstelle finden könnten, um beispielsweise schon beim Entstehen von Gefahrensituationen Hilfe und Orientierung finden zu können. In Österreich allerdings ist das - wie üblich - nicht so einfach. Übersichtsseiten gibt es in Mengen, allerdings gibt es für jeden Themenbereich und jede Zuständigkeit einzelne Seiten. Wer sich allerdings täglichem Kontrollzwang ausgesetzt sieht, regelmäßig mit psychischer Gewalt konfrontiert ist oder körperlich um sein Leben fürchtet, hat aber kaum Zeit für exzessive Recherchen, wo sich Hilfe findet. Besonders, weil es eben in vielen Situationen um Kontrolle geht und Partner beispielsweise auch technische Geräte kontrollieren, um Suchverläufe nachvollziehen zu können.

In Folge dessen muss es die Aufgabe des Ministeriums sein, einen vollständigen Überblick über die tatsächlichen Angebote zu haben. Anstelle dessen gibt es aber eine Differenzierung zwischen den Angeboten und beispielsweise für Gewaltschutzzentren findet sich eine Übersichtskarte (1), für Frauenhäuser gibt es allerdings eine Liste auf einer wiederum ganz anderen Seite (2). Auch bei den Bundesländern gibt es unterschiedlichste Übersichtsseiten (u.A. 3, 4) und es werden in allen Bundesländern Projekte mit Bundesmitteln gefördert. Eben aus einer Bundesperspektive heraus, gilt es nun allen Betroffenen in Österreich einen gleich niederschwelligen Informationszugang zu bieten.

 

1.    https://www.gewaltschutzzentrum.at/

2.    https://www.bundeskanzleramt.gv.at/service/frauenservice-beratung-und-gewaltschutzeinrichtungen/frauenhaeuser.html

3.    https://www.gewaltpraevention-noe.at/gewaltschutz-infos-des-landes-noe/

4.    https://www.salzburg.gv.at/themen/gesellschaft/frauen/hilfe-bei-gewalt-pr%C3%A4vention

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Familie, Frauen, Integration und Medien, wird aufgefordert, eine Informationsplattform mit einer übersichtlichen und vollständigen Zusammenstellung aller Gewaltschutzzentren, Frauenhäuser und weiteren dem Gewaltschutz dienlichen Einrichtungen zu gestalten, um das Informationsangebot für Betroffene zu verbessern, um den Zugang zu Hilfe zu erleichtern." 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.