2702/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 06.07.2022
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Einheitliche Richtlinien bei Sexualdelikten
Knapp 1.000 Frauen werden offiziell pro Jahr in Österreich vergewaltigt und das sind nur die Delikte, die bei der Polizei zur Anzeige gelangen (1,2,). Immerhin ist bekannt, dass nicht einmal zehn Prozent der Opfer von Gewaltverbrechen diese auch tatsächlich zur Anzeige bringen (3). Doch auch Gewaltverbrechen, in deren Folge keine aktenkundigen Verfahren eingeleitet werden, können Polizeieinsätze involvieren. Dadurch sind Polizist_Innen oftmals die ersten Ansprechpersonen für Opfer, die Sicherheit und Schutz bieten sollten. Häufig kommt es allerdings zu Situationen, in denen an der Glaubwürdigkeit von Opfern gezweifelt wird und Erlebnisse, die die körperliche Integrität zutiefst erschüttern, als zwischenmenschliche Missverständnisse abgetan werden. Häufig entsteht dies durch die ungewohnte Situation, mangelndes Empathie-Training oder schlicht und einfach noch mangelndes gesellschaftliches Verständnis. Erschwerend kommt hinzu, dass je nach Delikt auch ärztliche Betreuung oder Untersuchungen nötig sind - und zwar nicht nur durch Gynakälog_Innen, sondern teilweise auch durch Gerichtsmediziner_innen, von denen es in Österreich viel zu wenige gibt (4). Dieser Mangel bedeutet unter Anderem, dass Informationen nicht immer leicht verfügbar sind und Opfer von sexueller Gewalt nicht unbedingt erfahren, wo sie nach einem Delikt eine geeignete Anlaufstelle finden. Auch hier braucht es bessere Betreuung durch die Exekutive, immerhin könnte dadurch die Anzahl der Verurteilungen bei Sexualdelikten gehoben werden. Denn nach wie vor ist es so, dass nicht nur ein geringer Teil von Übergriffen überhaupt angezeigt wird, sondern dass nur ein noch geringerer Teil zu Gerichtsentscheidungen führt (5).
Um hier eine bessere Versorgung für Verbrechensopfer sicher zu stellen, muss im Sinne eines effizienteren Gewaltschutzes dafür gesorgt werden, dass alle Opfer unabhängig von der Situation oder den Umständen des Delikts beim Eintreffen der Polizei oder Meldung eines Deliktes eine hochwertige und für alle gleichwertige Behandlung widerfahren. Gewaltopfer müssen ernst genommen werden und sorgfältig untersucht werden, um auch im weiteren Verlauf und im Falle einer Anzeige die bestmöglichen Chancen haben, damit ihre Täter ebenso mit den Konsequenzen ihrer Handlungen leben müssen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und
Medien, wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit Gewaltschutzorganisationen und
dem Bundesministerium für Inneres im Sinne eines besseren Opferschutzes,
verbindliche Richtlinien für die Vorgehensweise der Polizei im Einsatzfall
eines Sexualdeliktes zu entwickeln."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.