2709/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 06.07.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abg. Mag. Gerhard Kaniak
und weiterer Abgeordneter
betreffend Sicherstellung einer dauerhaften finanziellen Absicherung von Hepatitis-C-Opfern, welche sich durch Plasmaspenden infiziert haben
Wegen Hygienemängel eines Labors infizierten sich Ende der 1970er und 1980er Jahre hunderte Menschen beim Plasmaspenden mit dem Hepatitis-C-Virus. Die Folgen der Behandlung waren Leberschäden und oft auch eine Minderung der Erwerbsfähigkeit. Die AUVA gewährte daraufhin den Betroffenen eine Versehrtenrente. Aufgrund von Heilungserfolgen mit neuen Medikamenten wurde diese Rente jedoch groß teils wieder entzogen.
Bereits fortgeschrittene Schädigungen der Leber und die Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von Betroffenen lassen sich aber nicht vollständig wiederherstellen. Es wird daher angeregt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um den Betroffenen trotz ihrer verminderten Erwerbsfähigkeit ein Leben in Würde zu ermöglichen. Laut Berechnungen der Hepatitis-C-Betroffenen betragen die finanziellen Aufwendungen im Ausmaß der Versehrtenrente rund 600.000 Euro jährlich.
Bereits am 15. Oktober 2020 wurde zu dieser Thematik einstimmig eine Resolution des Oö. Landtags an die Bundesregierung beschlossen. Der damalige Sozialminister Rudolf Anschober teilte in seinem Antwortschreiben mit, dem Wunsch nicht nähertreten zu können. Aufgrund des Umstandes, dass keine Besserung eingetreten ist und mittlerweile zwei Ministerwechsel im Sozialressort stattgefunden haben, wird das Ersuchen im Namen aller Betroffenen nun erneuert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine dauerhafte finanzielle Absicherung von Hepatitis-C-Opfern, welche sich durch Plasmaspenden infiziert haben, sicherstellt.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.