2712/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 07.07.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Rosa Ecker, Edith Mühlberghuber
und weiterer Abgeordneter
betreffend Gütesiegel für Kinder- und Jugendbetreuung
Die Nachfrage an Kinder- und Jugendbetreuung in der Freizeit, also neben Kindergarten und Schule, egal ob in Feriencamps, Vereinen oder sonstigen Einrichtungen nimmt immer mehr zu; das entsprechende Angebot steigt. Trotz eines breitgefächerten Angebots an Kinder- und Jugendbetreuung gibt es jedoch noch keine einheitlichen Qualitätsstandards in Österreich.
So gibt es beispielsweise keinerlei Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen, weder in Bezug auf die Ausbildung der Betreuerinnen und Betreuer noch hinsichtlich allfälliger einschlägiger Vorstrafen. Und dies, obwohl es immer wieder Kritik an unzureichend ausgebildeten Kinder- und Jugendbetreuern gibt und vereinzelt auch Fälle bekannt werden, wo verurteilte Sexualstraftäter nach Tilgung ihrer Strafe wieder mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Verurteilten Sexualstraftätern soll es künftig auch nach Tilgung einer Strafe lebenslang verboten sein, wieder mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten und zudem muss es für diese Personen ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot in Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen geben. Abseits von Fällen sexualisierter Gewalt gegen Kinder – die nach einhelliger Expertenmeinung aber vor allem im engsten/familiären Umfeld stattfindet – sind es viele andere Bereiche, in denen es zu Übergriffen kommt: Jegliche Form von unangebrachten Disziplinierungsmaßnahmen, Kinder zum Essen zwingen, ein grober Umgang, sei es verbal oder physisch wie ein heftiges Anpacken am Arm. Diese Vorgangsweisen werden verurteilt und es muss alles getan werden, um derartige Übergriffe auf Kinder zu verhindern.
Eigene Kinderschutz-Beauftragte und Kinderschutz-Konzepte sind österreichweit nicht vorhanden. Gerade im Freizeitbereich ist den Eltern und Erziehungsberechtigten in vielen Fällen nicht bekannt, wer hinter den Betreuungseinrichtungen steckt. Definierte und kontrollierte Standards für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Freizeitbereich gibt es bislang nicht, auch wenn aus Sicht von Kinderschutzexperten kein Weg daran vorbeiführt.
Zum
Schutz aller Kinder und Jugendliche, die die diversesten
(Freizeit-)Betreuungseinrichtungen besuchen, stellen die unterfertigten
Abgeordneten nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, wird aufgefordert, umgehend ein Gütesiegel für alle Anbieter von Kinder- und Jugendbetreuung wie Ferienbetreuung, Vereine oder Camps einzuführen, die vorher festgelegte Rahmenbedingungen und Auflagen, insbesondere hinsichtlich der Ausbildung aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie ein lebenslanges Beschäftigungsverbot für ehemalige Sexualstraftäter in sämtlichen Bereichen von Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen erfüllen.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend ersucht.