2713/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 07.07.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Peter Weidinger, Bedrana Ribo, Elisabeth Scheucher-Pichler, Ulrike Fischer
Kolleginnen und Kollegen,
betreffend der „Rechtssicherheit bei der Kreditvergabe an ältere Menschen“
BEGRÜNDUNG
Verbraucherschutz betrifft uns alle und in den verschiedensten Lebenslagen. Vor allem auch bei längerfristigen, bedeutsamen geschäftlichen Entscheidungen, wie dies ua die Aufnahme eines Hypothekarkredits darstellt, ist ein funktionierender Schutz ein besonderes Anliegen. Unter anderem mit allgemeinen Informationspflichten, umfassenden vorvertraglichen Informationspflichten, Vorgaben für den Kreditvertragstext, einem Rücktrittsrecht und auch Möglichkeiten zur vorzeitigen Rückzahlung stellen die Regelungen ein sehr hohes Maß an Verbraucherschutz sicher.
Die verbraucherschutzrechtlichen Vorgaben verpflichten Kreditgeber aber insbesondere auch zu einer eingehenden Prüfung der Kreditwürdigkeit. Der Kredit darf auch nur gewährt werden, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Verpflichtungen dem Vertrag entsprechend erfüllt werden. In der Praxis ergibt sich aus diesem Rechtsrahmen Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Kreditvergabe an Seniorinnen und Senioren. Die Situation ist deshalb unbefriedigend, weil ältere Kundinnen und Kunden es mitunter als diskriminierend empfinden, wenn ihnen ein Kredit nicht gewährt wird, während Banken aber aufgrund der sehr strikten Vorgaben keinen Handlungsspielraum für eine positive Erledigung haben.
Maßnahmen um Finanzierungsbedürfnisse älterer Kundinnen und Kunden leichter befriedigen zu können, sind daher aus Sicht aller Beteiligten, der KeditwerberInnen und Banken, aber auch gesamtwirtschaftlich wünschenswert: Insbesondere im Hinblick auf die politisch und ökologisch gewünschte Sanierungsoffensive für Gebäude mit schlechter Energieeffizienz, die häufig im Eigentum älterer Personen stehen, sind rechtssichere Rahmenbedingungen wichtig. Dies gilt gleichermaßen für die Herausforderung, dass auch der pflegegerechte Umbau von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern aus demographischen Gründen noch mehr an Bedeutung gewinnen wird.
Im Konsumentenschutzrecht gilt es ganz besonders, durch einen klugen Interessenausgleich Rahmenbedingungen zu schaffen, die sich positiv auf das tägliche Leben der Menschen auswirken, und dieses nicht erschweren. Bei den Vorgaben für die Kreditvergabe scheint es sinnvoll, diese Balance in einem für die Praxis notwendigen Ausmaß konkretisierend auszutarieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, unter Einbindung des Österreichischen Seniorenrates sowie der betroffenen Stakeholder:innen und nach Durchführung eines Begutachtungsverfahrens einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die künftig eine rechtssichere Vergabe von hypothekarisch besicherten Krediten unbeschadet eines höheren Alters von Kreditwerberinnen und Kreditwerbern ermöglicht.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.