2715/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 08.07.2022
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Christian Lausch, Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Berücksichtigung der Pflegebediensteten des Straf- und Maßnahmenvollzuges im Entgelterhöhungs-Zweckschutzgesetz sowie Auszahlung des Corona-Bonus

 

In Österreichs Justizanstalten sind ca. 300 Personen als diplomierte Gesundheits- und

Krankenpfleger bzw. Pflegeassistenzen und ca. 55 Diplomsozialbetreuerer in pflegerischer Funktion tätig. Die Pflegebediensteten in den Justizanstalten gehören zu den schlechtbezahltesten ihrer Berufssparte (K-Gehaltschema) und sollen nun erneut keine finanzielle Anerkennung oder Wertschätzung erhalten. Die Personalsituation der Pflege und generell aller ziviler Bediensteten an Justizanstalten ist mittlerweile eine äußerst prekäre und basiert vorrangig aufgrund des niedrigen Lohnniveaus aller (!!) ziviler Berufsgruppen. Die erlassmäßig konforme und korrekte Erledigung aller Aufgaben kann oftmals qualitativ und quantitativ nicht mehr erfüllt werden, da viele Planstellen auch aufgrund des niedrigen Lohnniveaus nicht nachbesetzt werden (konnten). Ebenso kann erfolgreiche Resozialisierung nur dann gelingen, wenn Bedienstete fachlich versiert und engagiert sind, dazu bedarf es allerdings einer

zumindest wettbewerbsfähigen Bezahlung der Mitarbeiter im Straf- und Maßnahmenvollzug.

Entgelterhöhungs-Zweckschutzgesetz – EEZG wurden Bundesbedienstete aus dem Bereich der Pflege im Justizbereich nicht berücksichtigt werden, obwohl diese in einem vorigen Entwurf beinhaltet waren. Ebenso wurden diese bereits beim „Corona-Bonus“ der Regierung ignoriert. „Vergessen“ wurden Pflegebedienstete an Österreichs Justizanstalten letztlich auch bei der Schwerarbeiterregelung, welche bisher nur der Justizwache zugestanden wurde, obwohl nachweislich, beispielsweise in der Justizanstalt Göllersdorf, in den Abteilungen zusätzlich zu pflegerischen Tätigkeiten (analog zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtung) exakt die gleichen Tätigkeiten durchgeführt werden, wie sie die Justizwache in den Abteilungen ausführen (bspw. Eskorten, Aufsicht beim Aufenthalt im Freien, Organisatorisches, etc).

 

 

 

Daher muss der nächste Schritt gegangen werden. Darum stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der folgende Punkte vorsieht:

·         Spürbare finanzielle Aufwertung der Verwendungsgruppen 1a, 1b, 1c, 2, 2a, und 3, um am Arbeitsmarkt konkurrenzfähig gegenüber anderen Einrichtungen zu werden.

·         2 Nachtgutsstunden pro geleisteten Nachtdienst, bei gleichbleibender Nachtdienstzulage

·         6. Urlaubswoche ab 40. Lebensjahr

·         Schaffung eines Personalausgleichs für eine 6. Urlaubswoche und 2 Nachtgutstunden

·         Verdoppelung der SEG Pauschale für den Pflege- bzw. Betreuungsdienst, da diese ausschließlich ihren Dienst in den Abteilungen verrichten und einem deutlich erhöhten Risiko von Übergriffen ausgesetzt sind.

·         Erweiterung der Entgeltstufen um Anreize für erfahrene Mitarbeiter/innen zu schaffen

·         Aufgrund der Akademisierung der Pflege und der daraus entstehenden Erweiterung der Kompetenzen müssen die diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger/innen mindestens in die Verwendungsgruppe 3 aufgewertet werden!

·         Als Pflegekoordination ist ein abgeschlossenes Universitätsstudium bzw. mindestens ein Universitätslehrgang notwendig und sogar in der letzten Ausschreibung angeführt, daher ist eine Einstufung in die Verwendungsgruppe 4 gerechtfertigt. Auch da in diesem Bereich mittlerweile die wissenschaftliche Kompetenz als auch die Methodenkompetenz wie sie nur ein Universitätsstudium oder vergleichbare Ausbildung vermitteln kann unumgänglich ist um den Anforderungen der täglichen Arbeit gerecht zu werden.

·         Des Weiteren sieht die Psychiatrische Personalverordnung (PsychPV) eine Aufteilung von je einer Führungskraft für acht Mitarbeiter/innen vor. Dieser Schlüssel wird in der JA Asten bei weitem nicht erreicht, was eine erhebliche Mehrbelastung der Pflege- und Wohnbereichskoordination mit sich bringt und somit folgende Erhöhung der Funktionszulage rechtfertigt: 2 x Funktionszulage für die Pflegekoordination, 1,5 x Funktionszulage für die Wohnbereichskoordination

·         Wie es in anderen Einrichtungen längst üblich ist, mind. 1x/Jahr div. Geschenkgutscheine oder Jahresvignette als Zeichen der Wertschätzung. Bezahlte und organisierte Betriebsausflüge, Mitfinanzierung der Parkplatzgebühren bzw. Zuzahlung zu Mitarbeiteressen in der JA Asten.

·         Nachzahlung des vollen Coronabonus in Höhe von 500 € (steuerfrei) für das gesamte Personal im Pflege- und Betreuungsdienst, wie von der Bundesregierung im vergangenen Jahr angekündigt worden ist.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.