Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. XXX/2022 wird wie folgt geändert:

Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes

1. Dem § 4 wird folgender Abs. 8 angefügt:

„(8) Von Abs. 1 Z 3 und 5 kann nach Anhörung des Regionalbeirates abgesehen werden, wenn berücksichtigungswürdige Gründe, wie zB ein geringer Grad des Verschuldens oder eine kurze Dauer des Verstoßes vorliegen und der Arbeitgeber glaubhaft macht, dass er konkrete technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen getroffen hat, um weitere Verstöße zu verhindern.“

2. § 34 Abs. 54 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2022 erhält die Bezeichnung „55“ und es wird folgender Abs. 56 angefügt:

„(56) § 4 Abs. 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2022 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“