2724/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 08.07.2022
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Dipl.-Ing. Olga Voglauer

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend: Stärkung der Sprachkompetenz im Bereich der Volksgruppensprachen

 

Die Bundesverfassung enthält in Art. 8 Abs. 2 B-VG einen Auftrag zu Sicherung und Förderung der Volksgruppen:

                                                                                                                                  

„Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern.“

 

Die Bundesregierung hat Volksgruppenthemen im Regierungsprogramm 2020-2024 in einem eigenen Kapitel verankert, wodurch auch die Bedeutung dieser Agenden unterstrichen wird. Im Bereich der schulischen Bildung und vorschulischen Erziehung hat sich in den vergangenen Jahren viel verändert. Daher sollte die Vollziehung der Minderheitenschulgesetze auf ihre Übereinstimmung mit den Weiterentwicklungen evaluiert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird ersucht, zum Vollzug der Minderheitenschulgesetze, unter Berücksichtigung der verfassungsgesetzlichen, völkerrechtlichen und einfachgesetzlichen Vorgaben, eine Evaluierung samt Bericht an den Nationalrat vorzunehmen.

Dabei ist insbesondere auf das Angebot, die Kontinuität und Qualität des Unterrichts in den Volksgruppensprachen bzw. der Volksgruppensprachen sowie der Unterrichtsmaterialien unter Berücksichtigung der Lehrpläne und Kompetenzraster einzugehen.“

 

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss