2726/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 08.07.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Erwin Angerer, Mag.Dr. Petra Oberrauner, Mag. Christian Ragger

und weiterer Abgeordneter

betreffend vollständige Abgeltung finanzieller Schäden für Betroffene von Unwetterkatastrophen

 

 

Schwere Unwetter haben in der Nacht von 28. auf 29. Juni 2022 ganze Ortschaften im Bezirk Villach-Land (K) – speziell im Gegendtal – verwüstet. Besonders betroffen waren die Orte Treffen, Arriach, Afritz am See und Töbring. In Afritz am See wurde unter anderem ein Kraftwerk der KELAG komplett weggerissen, in Treffen sorgte der Pöllinger Bach für Überschwemmungen und Arriach wurde von der Außenwelt abgeschnitten.

 

Unentwegt versuchten freiwillige Helfer, Rotes Kreuz, Feuerwehr, Bundesheer, Wasserrettung und weitere Einsatzkräfte die Versorgung für die betroffene Bevölkerung weitestgehend sicherzustellen. Aufgrund anhaltender Gefahren mussten einige Personen sogar per Hubschrauber evakuiert werden, nachdem ein Teil der Straßeninfrastruktur komplett zerstört wurde. Für viele Unwetteropfer bedeutet die aktuelle Situation nicht nur eine große psychische Belastung, sondern vor allem auch eine finanzielle Herausforderung, die die meisten nicht ohne Hilfe stemmen werden können. Zwischen 10.000 und 15.000 Euro bekommen private Unwetteropfer erfahrungsgemäß von ihren Versicherungen bei Elementarereignissen erstattet. Zusätzlich können über das Kärntner Nothilfswerk zur finanziellen Notfallüberbrückung bis zu 10.000 Euro pro Person beantragt werden. Aus dem Katastrophenfonds des Bundes können Private „in der Regel mit einer Hilfe von rund 20 bis 30%, in Härtefällen bis zu 80%, seines erlittenen Schadens rechnen[1]. Bedenkt man, dass ein klassisches Einfamilienhaus in Österreich mit rund 350.000 Euro zu Buche schlägt, so würde dies für die betroffenen Menschen, deren Häuser komplett zerstört wurden, bedeuten, dass sie auf ca. 70% (außer bei Härtefällen) der Kosten sitzen bleiben werden, was rund 245.000 Euro ausmachen würde. Dass die Situation aufgrund der massiv angestiegenen Baukostenpreise, der schwer verfügbaren Zeit- und Personalressourcen am Bau, der hohen Zinssätze und der zusätzlichen Hürden bei Kreditvergaben aktuell mehr als schwierig ist, ist jedem Häuslbauer bewusst, trifft die Gegendtaler nun jedoch mit voller Wucht. Für die Betroffenen im Gegendtal schließt ein Katastrophenereignis an das andere: Nach dem Verlust von vielen Wertgegenständen oder sogar dem Eigenheim droht der finanzielle Kollaps.

 

Angesichts der Tatsache, dass es bereits ein Katastrophenfondsgesetz in Österreich gibt und viele Menschen unverschuldet in einer Zeit, die ohnehin größtmögliche wirtschaftliche Anstrengungen abverlangt, um den Lebensalltag finanzieren zu können, ihr Hab und Gut in Geröll- und Wassermassen verloren haben, ist es Gebot der Stunde, eine Sonderunterstützung durch den Katastrophenfonds für eine bis zu 100%-ige Übernahme der Schadenssummen für die Betroffenen aus den Gemeinden im Gegendtal einzuführen.

 

Laut dem zuletzt vorgelegten 13. Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2018 und 2019 (III-120 d.B.) wurde der Katastrophenfonds in den Berichtsjahren 2018 und 2019 mit Abgabenanteilen i.H.v. 1,07% des Aufkommens an Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer dotiert. Zudem verfügt der Fonds über Rücklagen von rund 30,0 Mio. Euro, sollten diese erschöpft sein, „können die Abgabenteile durch Beschluss der Bundesregierung für Zwecke der Abgeltung von Schäden durch Naturkatastrophen erhöht werden[2]. Das heißt, für die Bereitstellung zusätzlicher Bundesmittel genügt ein Beschluss der Bundesregierung, wenn die Rücklagen des Katastrophenfonds erschöpft sind.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass künftig die finanziellen Schäden aufgrund von Unwettern und sonstigen Naturkatastrophen nach Abzug von Versicherungsleistungen und sonstigen finanziellen Hilfen vollständig aus dem Katastrophenfonds abgegolten werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.



[1] BMF (2012): Katastrophenfonds in Österreich, S. 3.

[2] BMF (2020): Katastrophenfondsgesetz 1996. 13. Bericht des Bundesministers fürs Finanzen, S. 4.