2727/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 08.07.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Erwin Angerer, Mag.Dr. Petra Oberrauner, Mag. Christian Ragger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Soforthilfe für Kärnten - Unwetterkatastrophe im Gegendtal
Schwere Unwetter haben in der Nacht von 28. auf 29. Juni 2022 ganze Ortschaften im Bezirk Villach-Land (K) – speziell im Gegendtal – verwüstet. Besonders betroffen waren die Orte Treffen, Arriach, Afritz am See und Töbring. In Afritz am See wurde beispielsweise ein Kraftwerk der KELAG komplett weggerissen, in Treffen sorgte der Pöllinger Bach für Überschwemmungen und Arriach wurde von der Außenwelt abgeschnitten.
Unentwegt versuchten freiwillige Helfer, Rotes Kreuz, Feuerwehr, Bundesheer, Wasserrettung und weitere Einsatzkräfte die Versorgung für die betroffene Bevölkerung weitestgehend sicherzustellen. Aufgrund anhaltender Gefahren mussten einige Personen sogar per Hubschrauber evakuiert werden, nachdem ein Teil der Straßeninfrastruktur komplett zerstört wurde. Für viele Unwetteropfer bedeutet die aktuelle Situation nicht nur eine große psychische Belastung, sondern vor allem auch eine finanzielle Herausforderung, die die meisten nicht ohne Hilfe stemmen werden können.
Laut dem zuletzt vorgelegten 13. Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2018 und 2019 (III-120 d.B.) wurde der Katastrophenfonds in den Berichtsjahren 2018 und 2019 mit Abgabenanteilen i.H.v. 1,07% des Aufkommens an Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer dotiert. Zudem verfügt der Fonds über Rücklagen von rund 30,0 Mio. Euro. Sollten diese erschöpft sein, „können die Abgabenteile durch Beschluss der Bundesregierung für Zwecke der Abgeltung von Schäden durch Naturkatastrophen erhöht werden“[1]. Das heißt, für die Bereitstellung zusätzlicher Bundesmittel genügt ein Beschluss der Bundesregierung, wenn die Rücklagen des Katastrophenfonds erschöpft sind.
Die Unwetter im Gegendtal haben für das Land Kärnten durch die immensen Schäden an der Infrastruktur wie Straßen oder der Stromversorgung eine enorme finanzielle Belastung verursacht. Da der Wiederaufbau der Infrastruktur zur Unterstützung der Bevölkerung rasch erfolgen muss, stellen die unterfertigen Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Land Kärnten umgehend eine Sonderunterstützung in Höhe von zumindest 25 Millionen Euro zur raschen Wiederherstellung der Infrastruktur sowie für Sofortmaßnahmen im Bereich des Katastrophenschutzes nach den Unwettern im Gegendtal zur Verfügung zu stellen.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.