2732/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 08.07.2022
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Christian Lausch
und weiterer Abgeordneter
betreffend Schluss mit dem Stillstand: Es braucht einen attraktiven öffentlichen Dienst
Als die Regierungsparteien ÖVP und Grüne lediglich eine sogenannte „Trägerrakete“ – eine Gesetzeshülle ohne materiellen Inhalt – als Dienstrechts-Novelle 2022 (2658/A)[1] in den Verfassungsausschuss schickten, war das zunächst wenig verwunderlich. Die Kritik an dieser parlamentarischen Praxis verhallt geübt und ungehört. Überraschend war es jedoch, dass der im Ausschuss am 22. Juni eingebrachte gesamtändernde Abänderungsantrag[2] von ÖVP und Grünen primär Bestimmungen über das Lehrer-Dienstrecht zur Einführung der Sommerschule beinhaltete.
Gewöhnlicherweise dient die Frühjahrs-Dienstrechts-Novelle der Weiterentwicklung des gesamten Dienstrechts. Doch – wie auch in vielen anderen Bereichen – dürfte nun auch im Bereich Dienstrecht Stillstand in dieser Bundesregierung eingetreten sein. Die zu Recht erfolgte Kritik der Opposition blieb ungehört. Ein mahnender und in der Intention richtiger Antrag betreffend „betreffend Stillstand in der Weiterentwicklung des Dienstrechts, Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes“[3] wurde abgelehnt. Dies kann jedoch im Interesse aller öffentlich Bediensteten nicht hingenommen werden.
Im Zeitraum von 1995 bis 2020 ist das Durchschnittsalter der Bundesbediensteten von 40,5 Jahre auf 45,6 Jahre gestiegen. Der veränderte Altersaufbau ist vor allem auf die restriktive Aufnahmepolitik der vergangenen Jahre, das steigende Pensionsantrittsalter und auf die höhere Qualifikation der Bundesmitarbeiter und damit verbunden des höheren Eintrittsalters aufgrund der längeren Ausbildungszeiten, zurückzuführen. Das Durchschnittsalter im Bundesdienst liegt aktuell bei 45,6 Jahren. Im Vergleich mit der Privatwirtschaft ist diese Kennzahl sehr hoch – das Durchschnittsalter in der Privatwirtschaft liegt mit 39,1 Jahren deutlich unter jenem im Bundesdienst.
Die Gegenüberstellung von breiten Altersgruppen der Bundesbediensteten mit jenen aller unselbständig Erwerbstätigen in Österreich zeigt die Altersverteilung: Der Anteil der Nachwuchskräfte im Bundesdienst (≤ 35) ist mit rund 26 Prozent vergleichsweise gering. Die Verteilung der österreichischen Erwerbsbevölkerung zeigt, dass diesem Alterssegment mehr als ein Drittel aller Erwerbstätigen angehört. Gleichzeitig ist der Anteil der 50-Jährigen und älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesdienst mit 44,8 Prozent deutlich höher als bei allen unselbständig Erwerbstätigen (29,5 Prozent). Anhand des Vergleichs Bund 1995 vs. Bund 2020 kann man die Verschiebung der Altersstruktur sehr gut erkennen. Gleichzeitig sind die Verschiebungen der Kohorten bei den unselbstständigen in Österreich weniger stark.
Bis 2033 werden rund 47 % des bestehenden Personals aufgrund von Pensionierungen ausscheiden. Das bedeutet in der Folge, dass in den nächsten Jahren aufgrund der Altersverteilung hohe Personalabgänge zu erwarten sind.

Quelle: https://www.oeffentlicherdienst.gv.at/fakten/bundespersonal/daten/altersstruktur/altersstruktur_bundespersonal.html
Um einen generationengerechten und attraktiven öffentlichen Dienst zu schaffen, braucht es jetzt erhöhte Anstrengungen sowie eine vorausschauende Planung. Insbesondere sollen Berufseinsteiger rascher die Definitivstellung erhalten, Vordienstzeiten von Quereinsteigern müssen fair anerkannt werden und 50+ Bedienstete sollen durch verbesserte dienstliche Rückzugsmöglichkeiten adäquat eingesetzt werden.[4]
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Attraktivierung des Dienstrechts vorzulegen, mit welcher die Arbeitsbedingungen der öffentlich-rechtlich Bediensteten generationenübergreifend im Sinne einer funktionierenden Verwaltung verbessert werden.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verfassungsausschuss ersucht.
[1] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02658/index.shtml
[2] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01576/fname_1455694.pdf
[3] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/NRAVISO/NRAVISO_00169/imfname_1459566.pdf
[4] Siehe auch das freiheitliche Maßnahmenpaket für öffentlich-rechtlich Bedienstete im Sicherheitsbereich (132/UEA): https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/UEA/UEA_00132/index.shtml