Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts‑Anpassungsgesetz – AVRAG geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz – AVRAG BGBl. Nr. 459/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 115/2022 wird wie folgt geändert:

In § 14 a Abs. 1 zweiter Satz wird nach der Wortfolge „Schwiegereltern“ die Wortfolge „Eltern eines eingetragenen Partners oder Lebensgefährten,“ eingefügt und nach der Wortfolge „von leiblichen Kindern des anderen Ehegatten“ wird die Wortfolge „oder des eingetragenen Partners“ eingefügt.