2736/A XXVII. GP
Eingebracht am 21.09.2022
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ANTRAG
der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé,
Eva-Maria Holzleitner, BSc,
Genossinnen und Genossen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz BGBl 376/1967 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz BGBl 376/1967 geändert wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Familienlastenausgleichsgesetz BGBl 376/1967, zuletzt geändert durch das BGBl. Nr. 135/2022, wird wie folgt geändert:
1. Nach dem § 30q wird folgender §30r eingefügt:
„§ 30r. Die Bestimmungen des Abschnittes Ib gelten auch sinngemäß für Ausbildungen nach dem Ausbildungspflichtgesetz (BGBl. I Nr. 164/2020) und sonstigen Ausbildungen für Jugendliche, die durch Bundes- oder Landesgesetze geregelt werden.“
2. In § 55 wird nach dem Abs. 57 folgender Abs. 58 angefügt:
„(58) § 30r in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 tritt mit xx.xx.2022 in Kraft.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie und Jugend
Begründung:
Das Familienlastenausgleichsgesetz sieht Freifahrten für Schüler*innen und Lehrlinge vor. Die Verkehrsverbünde geben verbilligte Tickets an Schüler*innen und Lehrlinge aus und erhalten dafür Ersatz durch Mittel des Familienlastenausgleichsfonds. Um Jugendliche, die vom Ausbildungspflichtgesetz erfasst sind gleich zu behandeln, wird die Regelung auf diese (kleine) Betroffenengruppe ausgeweitet. Der Verwaltung des Familienlastenausgleichsfonds soll unbürokratisch erlaubt sein, diese Ausweitung auch auf Ausbildungen nach sonstigen Bundes- und Landesgesetzen anzuwenden.